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Verkehrsregelnde Maßnahmen, Setzen von Schildern

Anordnung von Sperrungen oder Beschränkungen auf Bundes- Staats- oder Kreisstraßen

Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sollen nur dann angeordnet werden, wenn sie aus Gründen der Leichtigkeit oder Sicherheit des Verkehrs erforderlich sind. Zu viele Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen überfordern die Verkehrsteilnehmer und werden dann nicht hinreichend beachtet.

Es dürfen nur die in der Straßenverkehrsordnung aufgeführten Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen verwendet werden.

Verkehrszeichen dürfen nur dann aufgestellt werden, wenn sie von der zuständigen Behörde angeordnet wurden.