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Unterhaltsvorschuss

Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) für alleinerziehende Elternteile

Grundsätzliche Voraussetzungen zur Gewährung:

Das Kind lebt bei einem Elternteil, der ledig bzw. geschieden ist oder vom Ehegatten dauernd getrennt lebt

  • Das Kind erhält keinen Unterhalt oder nicht in Höhe der UVG-Leistungen
  • Das Kind hat das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet
  • Das Kind hat noch nicht für 72 Monate UVG-Leistungen bezogen

Ansprechpartner Unterhaltsvorschuss

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