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Unterhalt

Das Jugendamt berät und unterstützt Sie bei der Geltendmachung von Kindesunterhalt und dem Unterhalt für junge Volljährige bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres. Sie können außerdem auch eine Beistandschaft zur Unterhaltsdurchsetzung für Ihr minderjähriges. Kind einrichten lassen.