TÜV - Einladung Bodenseeschifffahrt
Nachuntersuchung/Terminvereinbarung:
Zugelassene Boote (keine registrierpflichtigen Boote) auf dem Bodensee sind nach der ersten Zulassung in bestimmten Zeitabständen erneut zu untersuchen (Nachuntersuchung). Die Fristen für die Nachuntersuchung betragen bei:
Fahrgastschiffen 3 Jahre,
anderen Fahrzeugen 3 Jahre.
Die zuständige Behörde kann in besonderen Fällen andere Fristen für die Nachuntersuchung festsetzen.
Jedem Bootseigner wird vom Schifffahrtsamt schriftlcih mitgeteilt, dass die Zulassung des Wasserfahrzeuges erlischt, mit Angabe von Tag, Monat, Jahr.
Zusammen mit diesem Anschreiben erhält er:
Antrag auf Zulassung, dieser ist dem Landratsamt/Schifffahrtsamt (ausgefüllt) schnellstmöglich zurückzusenden.
Anschreiben mit den TÜV-Terminen, (mitbringen zum TÜV-Termin) der Untersuchungstermin ist direkt mit dem TÜV-Augsburg Tel: 0821 5904 198 (Steffen Deponte) zu vereinbaren.
Bei nicht abgastypengeprüften Motoren:
Formular Wartungsprotokoll
Die ASU- / Wartungsprotokoll- Formulare sind beim TÜV-Termin vorzulegen oder beim Landratsamt abzugeben.
Es gilt weiterhin der Grundsatz, wesentliche Änderungen innerhalb der Zulassungsdauer sind dem Schifffahrtsamt umgehend mitzuteilen.
