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Die reformierte Schuleingangsuntersuchung /
Einschulungsuntersuchung

Seit Sommer 2025 wird im Landkreis Lindau (Bodensee) auf die reformierte Schuleingangsuntersuchung umgestellt.

Die Umstellung wird in Etappen (auf mehrere Jahre verteilt) stattfinden.

Bislang und bis zur kompletten Umstellung findet die Schuleingangsuntersuchung in dem Kindergartenjahr statt, in dem die Kinder 6 Jahre alt werden.

Mit der Umstellung auf die reformierte Schuleingangsuntersuchung findet teilweise auch im sogenannten vorletzten Kindergartenjahr die Untersuchung statt. Das bedeutet, in dem Kindergartenjahr in dem die Kinder 5 Jahre alt werden.

Die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung ist gesetzlich verpflichtend.

Ziel ist es, den Förder- und Unterstützungsbedarf frühzeitig zu erkennen, um einen optimalen Schulstart zu ermöglichen.

Die Umstellung erfolgt gestaffelt nach Alter der Kinder.  Eltern erhalten die Einladung per Post, mit der Aufforderung (mit Fristsetzung) für die Anmeldung. 

Ablauf der reformierten Schuleingangsuntersuchung (rSEU)

Eltern erhalten ein Einladungsschreiben. Die Terminvergabe ist erst nach dem Erhalt des Schreibens möglich.

Sie vereinbaren den Termin, wie auf dem Einladungsschreiben beschrieben. 

Folgende Unterlagen bitte unbedingt mitbringen

Impfdokumente

Die Vorlage vorhandener Impfdokumente ist gemäß Art 12 Abs. 3 S. 5 des Gesundheitsdienstgesetzes (GDG) verpflichtend.

Untersuchungsheft 

Gelbes Untersuchungsheft bzw. die ausgefüllte Teilnahmekarte mit Dokumentation der durchgeführten Vorsorgeuntersuchungen oder eine ärztliche Bescheinigung über die Durchführung der Früherkennungsuntersuchung (gemäß Art. 12 Abs.3 S. 1, GDG).

Falls vorhanden:

Brille, Hörgerät, Schwerbehindertenausweise, Gesundheitspass zB. Allergiepass

Bescheinigung behandelnder Fachärzte (HNO oder Augenärzte), falls bei Ihrem Kind in den letzten 3 Monaten ein Hör-bzw. Sehtest gemacht wurde.

Bescheinigung/ Behandlungsbericht von logopädischer Behandlung, falls Ihr Kind derzeit dort betreut wird (nicht älter als 4 Wochen).

Ggf. weitere medizinische Unterlagen (z.B. relevante Arztberichte, z.B. von der Vorstellung beim Pädaudiologen, ggf. Bericht von einer Vorstellung im SPZ) Allergiepass, Herz Pass, Atteste, Entwicklungsberichte anderer Fachpersonen.

Inhalte der Schuleingangsuntersuchung

Screening aller Kinder durch eine Fachkraft der Sozialmedizin

Die schulärztliche Untersuchung findet zusätzlich statt

  • bei auffälligem Befund beim Screening,
  • bei fehlender altersentsprechender Früherkennungsuntersuchung U8/U9,
  • auf Wunsch der Eltern,
  • falls die Schulärztin/der Schularzt dies für erforderlich hält.

Alle Informationen finden Sie im Flyer-Schuleingangsuntersuchung.

Gesetzliche Grundlagen

Basisinformationen und Gesetzestexte auf LGL Seite Gesundheit: Die Schuleingangsuntersuchung in Bayern

Alle Informationen zur Schuleingangsuntersuchung finden Sie im Flyer-Schuleingangsuntersuchung