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Mittagsverpflegung

Unter welchen Voraussetzungen wird diese Leistung gewährt?

Das Mittagessen muss in der Schule oder Kindertageseinrichtung angeboten werden und gemeinschaftlich eingenommen werden. Verpflegung, die am Kiosk gekauft werden kann (z. B. belegte Brötchen) wird nicht bezuschusst. 

In welcher Höhe gibt es diese Leistung?

Es wird ein monatlicher Zuschuss zu den Kosten für die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung erbracht. Der Eigenanteil beträgt 1 € pro Mittagessen.