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Lebensmittelüberwachung / Verbraucherschutz

Die amtliche Lebensmittelüberwachung dient dem Schutz des Verbrauchers. Sie wacht darüber, dass alle Rechtsvorschriften im Verkehr mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen eingehalten, Gefahren vom Verbraucher abgewendet und Verstöße gegen die Vorschriften des Lebensmittelrechts geahndet werden.

Verantwortlich für die Lebensmittelüberwachung sind die Länder. In Bayern liegt die Zuständigkeit bei den Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämtern). Jeder Betrieb wird z. T. mehrmals jährlich überprüft. Die Kontrollen erfolgen stets unangemeldet. Teilweise beteiligen sich hieran auch Fachgutachter.

Als Lebensmittelkontrolleur darf nur eingesetzt werden, wer Meister oder Techniker in einem Lebensmittel-Beruf ist (z.B. Küchen-, Bäcker-, Fleischermeister) oder eine abgeschlossene Berufsausbildung hat, die Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem Gebiet des Verkehrs mit Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln oder Bedarfsgegenständen vermittelt. Zusätzlich erforderlich ist der erfolgreiche Abschluss einer Ausbildung als Lebensmittelkontrolleur.

Die Lebensmittelüberwachung kontrolliert Betriebe, in denen Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, Tabakerzeugnisse oder kosmetische Mittel gewerbsmäßig hergestellt, behandelt oder in Verkehr gebracht werden, also z.B. Herstellerbetriebe, Gaststätten, Lebensmittelgroß- und Einzelhandel, Importeure, Imbissstuben und Wochenmärkte. Dabei prüft sie u.a. Ordnung und Sauberkeit in den Betrieben, die Lagerbedingungen für die verschiedenen Produkte, die Einhaltung der Bestimmungen über die Abfallentsorgung, die Kennzeichnung der Produkte etc., ferner der sachgerechte und ordnungsgemäße Umgang bei der Behandlung von Lebensmitteln.

Zudem nehmen die Lebensmittelkontrolleure Proben, die sie zur Untersuchung an das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit weiterleiten. Um die regelmäßige Überprüfung der verschiedenen Betriebe zu gewährleisten, geht die Lebensmittelüberwachung nach einem Probenplan vor, der vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit erstellt wird. Ziel des Probenplanes ist es, möglichst die gesamte Angebotsbreite aller Produkte abzudecken. Produkte, die in der Vergangenheit negativ aufgefallen sind oder die als problematisch anzusehen sind (z.B. leichtverderbliche Lebensmittel wie Fleisch-, Milch- und Fischerzeugnisse) unterliegen einer besonders intensiven Überwachung.

Darüber hinaus gibt es aber auch außerplanmäßige Proben, die am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit untersucht werden: Die Verdachtsproben (Probe wird gezogen, wenn bei einer Betriebskontrolle der Verdacht auf einen Verstoß auftritt), die Nachproben (Probe wird gezogen, um einen Untersuchungsbefund zu erhärten) oder die Beschwerdeproben von Seiten der Verbraucher.

Die Experten am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit erstellen nach Durchführung verschiedener Untersuchungsmaßnahmen ein Gutachten, in dem sie die gewonnenen Ergebnisse festhalten. Auf der Grundlage dieses Gutachtens entscheiden die Kreisverwaltungsbehörden über die ggf. zu treffenden Maßnahmen. Als Maßnahmen kommen in Betracht: Anordnung eines Verkehrsverbotes, Anordnung eines Rückrufes durch den Gewerbetreibenden, eine Information der Öffentlichkeit durch die Behörden oder sogar eine Betriebsstillegung. Für manche Verstöße ist die Verhängung eines Bußgeldes vorgesehen oder das Gesetz stuft sie sogar als Straftat ein. In diesem Fall gibt die Kreisverwaltungsbehörde den Vorgang an die Staatsanwaltschaft ab.