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Hintergrundinformation

Ein Ausländer, der in Deutschland lebt, hat unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch, eingebürgert zu werden. Kriterien für die Einbürgerung sind unter anderem ein mindestens achtjähriger rechtmäßiger und gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland, ausreichende Kenntnisse in der deutschen Sprache, die selbständige Sicherung des Lebensunterhalts, keine größeren Verurteilungen und ein bestandener Einbürgerungstest (falls nicht eine deutsche Schule besucht wurde).