Hilfe bei der Unterbringung in Alten- und Pflegeheimen
Die Sozialhilfe übernimmt bei notwendiger Heimpflege und Heimbetreuung die Kosten für ein Altenwohn-, Alten- oder Pflegeheim, soweit der Hilfesuchende aus seinem eigenen Einkommen oder Vermögen dazu nicht in der Lage und eine Finanzierung aus der Pflegeversicherung nicht möglich ist oder nicht ausreicht. Zu den Heimkosten gehören Kosten der Unterbringung und Pflege einschließlich eines angemessenen Barbetrages zur persönlichen Verfügung.
Sprechzeiten: nach Vereinbarung
Telefon: 08382 9674-0
Fax: 08382 9674-74
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Sprechzeiten: Mo./Do. 8 .00 – 12.00 Uhr
Sprechzeiten: Mo. - Fr. 8.00 – 17.00 Uhr
