Annerkennung anderer Befähigungsnachweise
Wer
-
den DSV - A - Schein ausgestellt bis 31.01.1989 oder
-
den Sportbootführerschein Binnen unter Segel des DSV Sportküstenschifferschein
besitzt, wird von der praktischen Segelbootprüfung und von den theoretischen Segelfragen befreit.
Wer
-
den amtlichen Sportbootführerschein See oder
-
den amtlichen Sportbootführerschein Binnen - Motor des DMYV oder
-
den amtlichen Sportbootführerschein Binnen - Motor des DSV
besitzt, wird von der praktischen Motorbootprüfung befreit.
Der Befähigungsnachweis ist in Kopie (beidseitig) dem Antrag beizulegen.
