Direkt zu:

Afrikanische Schweinepest (ASP)

In Deutschland wurde im September 2020 der erste Fall der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei einem Wildschwein in unmittelbarer Nähe zur deutsch-polnischen Grenze amtlich festgestellt. Seit Oktober 2020 ist zudem Sachsen von der für Wild- und Hausschweine fast immer tödlich verlaufenden Infektionskrankheit betroffen. Durch umfangreiche Seuchenbekämpfungsmaßnahmen konnte die ASP in diesen Gebieten bis auf wenige verbleibende Infektionsherde zurückgedrängt werden.
Im November 2021 wurde das Virus der Afrikanischen Schweinepest in Mecklenburg-Vorpommern im Landkreis Ludwigslust-Parchim nachgewiesen. Der Indexeintrag der ASP konnte in der Folge erfolgreich getilgt werden. Mecklenburg-Vorpommern gilt seither als frei von der Afrikanischen Schweinepest in der Wildschweinpopulation.
Am 15. Juni 2024 wurde im hessischen Landkreis Groß-Gerau der Verdacht der Afrikanischen Schweinepest bei einem Wildschwein durch das nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigt. Inzwischen sind sowohl Rheinland-Pfalz als auch Baden-Württemberg von der anzeigepflichtigen Tierseuche betroffen.

Was ist die Afrikanische Schweinepest (ASP)?

Die Afrikanische Schweinepest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, deren Bekämpfung in Europa und in Deutschland durch Verordnungen und Gesetze geregelt ist.

An dem ASP-Virus erkranken Haus- und Wildschweine. Eine Infektion führt bei den Tieren zu einer schweren, meist tödlich verlaufenden Erkrankung. Die Virusinfektion ist für den Menschen ungefährlich.

Woher kommt das Virus?

Das ASP-Virus ist in infizierten Wildschweinen in Afrika heimisch und kann dort auf Hausschweine übertragen werden.

Nach Ausbrüchen in Südeuropa breitet sich die Tierseuche seit 2007 über osteuropäische Länder aus. Zahlreiche ASP-Fälle gab es bereits in der Tschechischen Republik, in Ungarn und in Rumänien. Am 10. September 2020 ist bei einem Wildschwein nahe der deutsch-polnischen Grenze im Landkreis Spree-Neiße die Afrikanische Schweinepest erstmals in Deutschland festgestellt worden. Seither gab es außer in Brandenburg auch Ausbruchsgeschehen in Wild- bzw. Hausschweinebeständen in Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg.

Wie breitet sich das Virus aus?

In den afrikanischen Ursprungsländern übertragen Lederzecken das Virus der ASP. Diese spielen in Mitteleuropa keine Rolle. Hier erfolgt eine Übertragung durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren oder deren Kadavern sowie andere indirekte Übertragungswege (Fahrzeuge, kontaminierte Ausrüstungsgegenstände einschließlich Jagdausrüstung, landwirtschaftlich genutzte Geräte und Maschinen, Kleidung). Der Kontakt mit Blut ist der effizienteste Übertragungsweg.

Eine besondere Rolle spielen bei der Verbreitung des Virus aber auch Lebensmittel, die von infizierten Tieren stammen und von nicht-infizierten Tieren aufgenommen werden. So kann beispielsweise ein unachtsam entsorgtes Schinkenbrot an einer Raststätte ausreichen, um die Seuche einzuschleppen. Deshalb sollten Lebensmittelreste so entsorgt werden, dass sie für Wildschweine unerreichbar sind.

Eine Übertragung auf andere Tiere, wie zum Beispiel Hunde, findet nicht statt. Für den Menschen ist das Virus ungefährlich. Auch der Verzehr von Fleisch und Wurstwaren von infizierten Tieren kann nicht zu einer Infektion beim Menschen führen.

Wie soll eine Ausbreitung verhindert werden?

Eine funktionierende Früherkennung von möglichen Einschleppungen nach Deutschland stellt hohe Anforderungen an Schweinehalter, Tierärzte und Jäger, um der Tierseuche im Fall des Falles möglichst wenig Zeit für die Weiterverbreitung zu geben. Deshalb findet derzeit eine verstärkte Beprobung auf das Virus der ASP sowohl von Haus- als auch von Wildschweinen statt.

Innerhalb der Schutz- bzw. Überwachungszone sind unterschiedliche ASP-Bekämpfungsmaßnahmen wie z.B. die Durchführung amtlicher Kontrollen in schweinehaltenden Betrieben und die Anordnung verstärkter Biosicherheitsmaßnahmen, Absonderung gehaltener Schweine und Verbringungsverbote für gehaltene Schweine durch die zuständige Behörde sicherzustellen. Grundsätzlich führt der Ausbruch der ASP bei gehaltenen Schweinen zu weitreichenden Exportbeschränkungen für Schweine und Schweinefleischerzeugnisse.

Eine bessere Kontrolle der Biosicherheitsmaßnahmen zur Verhinderung des Eintrags der ASP in den Hausschweinbestand durch die zuständigen Länder hält das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft auch in Kleinstbetrieben für zwingend erforderlich. Um eine Weiterverbreitung zu verhindern, sind viele gefordert. Landwirte können einen wichtigen Beitrag leisten, um ihre Bestände zu schützen. Dafür ist die Biosicherheit entscheidend, vor allem Hygienemaßnahmen im Stall. 

Hinweis des Veterinäramtes zur Schweinehaltung

Das Veterinäramt Lindau weist darauf hin, dass jede Schweinehaltung (auch die Haltung von Minipigs) dem Veterinäramt angezeigt werden muss, die Freilandhaltung von Schweinen unterliegt zusätzlich der Genehmigungspflicht. Bei Fragen können Sie sich per E-Mail an veterinaeramt@landkreis-lindau.de oder telefonisch unter 08382-270 502 an das Veterinäramt wenden.

Weiterführende Links zur ASP