Datenschutzbeauftragt

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Meldungen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz

Meldungen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz

Nach dem am 2. Juli 2023 in Kraft getretenen Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz - HinSchG) können sich Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben, an die nach diesem Gesetz vorgesehenen Meldestellen wenden und diese Verstöße melden oder offenlegen.

Für das Landratsamt Lindau (Bodensee) wurde folgende interne Meldestelle eingerichtet:

Landratsamt Lindau (Bodensee)
-Interne Meldestelle-
Bregenzer Str. 33
88131 Lindau (Bodensee)
E-Mail: InterneMeldestelle@landkreis-lindau.de 
Telefon: 08382 / 270 220

Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber leisten einen wichtigen Beitrag zur Aufdeckung und Ahndung von Missständen. Allerdings gab es in der Vergangenheit immer wieder Fälle, in denen sie infolge einer Meldung von Missständen beruflich benachteiligt wurden. Ziel des HinSchG ist es, Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber vor Benachteiligungen zu schützen und ihnen Rechtssicherheit zu geben.

Mit dem HinSchG wurde die Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, in nationales Recht umgesetzt. Die jeweiligen Gesetzestexte sind als Anlage verlinkt.

Anlagen:

Wichtige Hinweise und Formulare: