Verkehr
Leitung: Maximilian Sager
Stiftsplatz 4
88131 Lindau (Bodensee)
Online-Dienste der Kfz-Zulassungsstelle
Online-Dienste der Kfz-Zulassungsstelle
Sie können die Online-Terminvereinbarung nutzen und auch folgende Vorgänge online erledigen:
- Anmeldung eines Neuwagens
- Wiederzulassung eines Fahrzeugs
- Umschreibung (mit Halter- und/oder Wohnsitzwechsel)
- Abmeldung/Außerbetriebsetzung
- Tageszulassung
- Ausgewählte Sonderkennzeichen jeweils nur im Rahmen einer Zulassung (E-Kennzeichen, Oldtimerkennzeichen und Saisonkennzeichen)
Die Links dazu finden Sie hier (bitte beachten Sie auch die Informationen in den entsprechenden Handbüchern):
FAQ für Online-Zulassungen ab 1. September 2023
Welche Zulassungsvorgänge können ab 1. September 2023 hier online durchgeführt werden?
- Anmeldung eines Neuwagens
- Wiederzulassung eines Fahrzeugs
- Umschreibung (mit Halter- und/oder Wohnsitzwechsel)
- Abmeldung/Außerbetriebsetzung
- Tageszulassung
- Ausgewählte Sonderkennzeichen (E-Kennzeichen, Oldtimerkennzeichen und Saisonkennzeichen)
Wie erfolgt die Identifizierung?
Die Identifizierungsmöglichkeiten für natürliche Personen werden erweitert. Bürgerinnen und Bürger können sich nun auch mit der BundID ausweisen. Juristische Personen können sich über das Unternehmenskonto mit ELSTER-Zertifikat identifizieren. Für die Außerbetriebssetzung entfällt die Identifizierung.
Ist es möglich, ein Fahrzeug für eine andere Person online anzumelden?
Einzig im Fall der Abmeldung eines Fahrzeugs kann eine andere Person den Vorgang für die Halterin oder den Halter vornehmen.
Wie funktioniert die Abmeldung für eine andere Person?
Soll ein Fahrzeug für eine andere Person abgemeldet werden, wird die Stempelplakette des Fahrzeugs sowie die Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) benötigt. Auf der Rückseite der Zulassungsbescheinigung findet sich ein PIN für Online-Anwendungen. Nach der Identifizierung im Portal werden die relevanten Daten und PINs der Stempelplakette und der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen und das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt. Die Halterin oder der Halter erhält im Nachgang ein Informationsschreiben. Das Kennzeichen kann optional bis zu einem Jahr kostenpflichtig reserviert werden.
Muss ich das Kennzeichen vor dem ersten Losfahren nach der i-Kfz-Zulassung am Fahrzeug anbringen, auch wenn ich die Plaketten noch nicht habe?
Ja, Sie brauchen immer ein Kennzeichen am Fahrzeug.
1. Sollten Sie das Kennzeichen vom Vorbesitzer übernommen haben, müssen Sie zunächst nichts weiter tun. Legen Sie den ausgedruckten vorläufigen Zulassungsnachweis gut sichtbar in Ihr Fahrzeug. Sobald Sie die Dokumente per Post erhalten haben, führen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I mit. Sie können anschließend den vorläufigen Zulassungsnachweis aus Ihrem Fahrzeug entfernen.
2. Im Falle eines Kennzeichenwechsels müssen Sie das neue Kennzeichen schon vor der ersten Fahrt nach der i-Kfz Zulassung am Auto montieren. Der vorläufige ausgedruckte Zulassungsnachweis ersetzt die Plaketten bis zum postalischen Erhalt dieser. Legen Sie diesen gut sichtbar in Ihr Fahrzeug. Sobald Sie die Plaketten per Post erhalten haben, bringen Sie diese auf dem Kennzeichen auf. Sie können anschließend den vorläufigen Zulassungsnachweis aus Ihrem Fahrzeug entfernen.
Ich habe einen Zweitwohnsitz und würde mein Fahrzeug gerne darauf online anmelden. Geht das?
Nein, das ist nicht möglich. Der Antrag auf Zulassung ist im Portal der zuständigen Zulassungsbehörde zu stellen. Zuständig ist die Behörde des Wohnortes. Bei mehreren Wohnungen ist die Zulassungsbehörde des Ortes der Hauptwohnung (vorwiegend genutzte Wohnung) im Sinne des Bundesmeldegesetzes zuständig.
Das Portal ist bei mir „abgestürzt“. Wird mein Vorgang trotzdem bearbeitet?
Die Daten werden innerhalb der 30 Minuten eines unterbrochenen Vorganges im Portal gespeichert, so dass eine Wiederaufnahme der Beantragung in dieser Zeit möglich ist.
Was ist, wenn ich meinen Personalausweis nicht mit der Onlinefunktion freigeschaltet habe? Kann ich i-Kfz dann trotzdem nutzen?
Ja, zur Identifizierung können Sie auch BundID mit ELSTER-Zertifikat nutzen.
Kann ich auch für mein Unternehmen ein Fahrzeug zulassen?
Ja, mit i-Kfz Stufe 4 können auch Sie als juristische Personen wie Unternehmen und Organisationen die Zulassungsvorgänge Erstzulassung, Umschreibung, Wiederzulassung, Außerbetriebsetzung und Tageszulassung über die i-Kfz-Portal durchführen. Für die Identifizierung der juristischen Person wird ein Unternehmenskonto mit ELSTER-Zertifikat benötigt.
Zusätzlich können sich juristische Personen mit mehr als 500 Zulassungsvorgängen pro Jahr (wie Autohäuser, Versicherungen, Zulassungsdienstleister, Versicherungen und Automobilclubs) für die Großkundenschnittstelle beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) registrieren. Über diese können Unternehmen Zulassungen auf sich selbst und andere Personen auch in großer Zahl abwickeln.
Benutzerhandbücher - Online-Zulassung
Weitere Dienstleistungen der Kfz-Zulassungsstelle (keine Online-Dienste)
Außerbetriebsetzung /Abmeldung
Kennzeichenverlust mit Umkennzeichnung
Neuzulassung Fahrzeug aus dem Ausland
Tempo 100 (für Anhängergespanne)
Umschreibung Fahrzeug innerhalb (abgemeldet)
Umschreibung Fahrzeug innerhalb (zugelassen)
Umschreibung Fahrzeug außerhalb (abgemeldet)
Umschreibung Fahrzeug außerhalb (zugelassen)
Wiederzulassung nach Außerbetriebsetzung auf gleichen Halter
Gebührenübersicht (bundesweit gültig ab 1. September 2023)
Ebenfalls zum 01. September 2023 tritt bundesweit eine Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) in Kraft.
Bei den aufgeführten Gebühren handelt es sich um die Grundgebühren. Zusätzliche Gebühren wie z.B. Wunschkennzeichen, Kennzeichenreservierung, Zuteilung neue Zulassungsbescheinigung, Klebesiegel, Gebühren des Kraftfahrtbundesamtes usw. sind in den oben genannten Gebühren nicht enthalten. Kfz-Zulassungsbehörden haben selbst keinen Einfluss auf die Erhebung / Festsetzung von Gebühren.
Folgende Gebühren ändern sich ab 1. September 2023:
|
Bisher: |
Neu: |
Online/I-KFZ |
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(Neu-) Zulassung, Änderung des Kennzeichens, Änderung des Betriebszeitraums beim Saisonkennzeichen, Wechsel der Kennzeichenart |
27,00 € |
30,00 € |
12,80 € |
|
Wiederzulassung nach Außerbetriebsetzung innerhalb desselben Zulassungsbezirks ohne Halterwechsel und gleichem Kennzeichen |
11,60 € |
23,00 € |
10,60 € |
|
Umschreibung innerhalb desselben Zulassungsbezirks bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens – Halterwechsel |
16,70 € |
24,20 € |
10,40 € |
|
Umschreibung innerhalb desselben Zulassungsbezirks und Zuteilung eines neuen Kennzeichens – Halterwechsel |
27,00 € |
26,20 € |
12,40 € |
|
Umschreibung aus einem andere Zulassungsbezirk und Zuteilung eines neuen Kennzeichens – mit und ohne Halterwechsel |
27,00 € |
27,10 € |
12,10 € |
|
Umschreibung aus einem anderen Zulassungsbezirk bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens – mit und ohne Halterwechsel |
16,70 € |
23,60 € |
9,90 € |
|
Außerbetriebsetzung innerhalb oder außerhalb des Zulassungsbezirks |
6,90 € |
15,90 € |
2,10 € |
|
Tageszulassung eines Fahrzeuges (Zulassung + Abmeldung) |
|
45,90 € |
14,90 € |
Pflichtumtausch von Führerscheinen
Wichtige Information zum Pflichtumtausch von Führerscheinen
Am 19. März 2019 ist die 13. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung in Kraft getreten.
Diese regelt auch den stufenweisen Umtausch von Führerscheinen und setzt die entsprechende EU-Verordnung um. Die für alle Mitgliedsländer der EU einheitlichen Kartenführerscheine ermöglichen bei Kontrollen in anderen Ländern
schnellere Bearbeitung und sind fälschungssicherer.
Betroffen von dieser Verpflichtung zum Umtausch sind alle Fahrerlaubnisinhaber/innen, deren Führerscheine bis zum 18. Januar 2013 ausgestellt wurden.
Um einen Bearbeitungsstau bei den dafür zuständigen Fahrerlaubnisbehörden zu verhindern, soll dieser Umtausch gestaffelt erfolgen.
Die Gültigkeit des Führerscheines wird auf 15 Jahre befristet.
Erfolgt kein Umtausch bis zum gesetzlich vorgeschriebenen Zeitpunkt, so verliert der Führerschein seine Gültigkeit.
Bitte stellen Sie entsprechend Ihren Antrag sechs Monate vor der für Sie gültigen Ablauffrist.
Bis wann ist umzutauschen
Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:
|
Geburtsjahr des/der Fahrerlaubnisinhabers/-inhaberin |
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
| vor 1953 | 19.1.2033 |
| 1953 - 1958 | 19.1 2022 |
| 1959 - 1964 | 19.1.2023 |
| 1965 - 1970 | 19.1.2024 |
| 1971 oder später | 19.1.2025 |
Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:
|
Ausstellungsjahr |
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
| 1999 - 2001 | 19.1.2026 |
|
2002 - 2004 |
19.1.2027 |
| 2005 - 2007 | 19.1.2028 |
| 2008 | 19.1.2029 |
| 2009 | 19.1.2030 |
| 2010 | 19.1.2031 |
| 2011 | 19.1.2032 |
| 2012 - 18.1.2013 | 19.1.2033 |
Führerscheininhaber, deren Geburtstag vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum
19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheines.
Wenn Sie vor der Frist den Antrag stellen
Sollten Sie sich dennoch jetzt für einen Umtausch vor dem für Sie gültigen Datum entscheiden, bitten wir um Verständnis, dass aufgrund der Vielzahl der eingehenden Anträge mit längerer Bearbeitungszeit zu rechnen ist. Insbesondere dann, wenn aktuell ein Umtausch zeitnah nicht erforderlich ist.
Für den Umtausch benötigen Sie
- Antrag auf Ausstellung eines Ersatzführerscheines
- ein biometrisches aktuelles Passfoto
- Kopie Vorder- und Rückseite Personalausweis oder Reisepass
- Original Führerschein (bei Option Direktversand)
Wurde Ihr Führerschein außerhalb des Landkreises Lindau (Bodensee) erstellt, dann übernehmen wir für Sie die Anforderung der Karteikartenabschrift mit Ihren Führerscheindaten bei der ausstellenden Behörde.
Deshalb muss der Ausstellungsort oder die Ausstellungsbehörde genau auf dem Antrag angegeben werden.
Möglichkeiten der Antragstellung
Die für einen Umtausch erforderlichen Antragsunterlagen „Antrag auf Ausstellung eines Ersatzführerscheines“ liegen sowohl in den Dienststellen des Landratsamtes Lindau (Bodensee), als auch bei den Gemeindeverwaltungen aus und sind online auf unserer Homepage unter Formulare A-Z verfügbar.
Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag mit Kopien und biometrischem Passbild können Sie entweder bei Ihrer Gemeindeverwaltung abgeben oder der Führerscheinstelle im Landratsamt Lindau (Bodensee) zusenden.
Bei der Option des Direktversands legen Sie Ihren Original Führerschein den Antragsunterlagen bei. Die Gültigkeit Ihres Führerscheins wird dann entweder von der Gemeinde oder von der Führerscheinstelle auf zwei Monate befristet. Der befristete Führerschein wird dann schnellstmöglich an Sie übersandt. Den neuen Führerschein erhalten Sie per Einwurf-Einschreiben innerhalb von 2-4 Wochen direkt durch die Bundesdruckerei.
Die Gebühren für die Umstellung auf den befristeten Kartenführerschein betragen 26,50 €.
Die Gebühren für den Direktversand werden mit zusätzlich 5,31 € berechnet.
Kontakt
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Kollegen der Fahrerlaubnisbehörde:
Telefon: 08382 270-233
E-Mail: fuehrerscheinumtausch@landkreis-lindau.de
Aufgaben Bodenseeschifffahrt
Aufgaben Bodenseeschifffahrt
Das Schifffahrtsamt hat die Aufgabe die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffverkehrs auf dem Bodensee sicherzustellen. Wir führen Patentprüfungen in Theorie und Praxis durch und erteilen das Bodenseeschifferpatent. Bei uns erhalten Sie die Zulassungen für Boote und schwimmende Anlagen. Für alle Veranstaltungen auf dem Wasser erteilen wir nach Überprüfung eine Genehmigung.
Rechtsgrundlagen Bodensee - Schifffahrt:
Zuständig für 55 Dienstleistungen
- Abschleppen über die Autobahn; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung, Onlineantrag verfügbar
- Bodenseeschifferpatent; Anmeldung zur Prüfung und Beantragung einer Ersatzausfertigung, Onlineantrag verfügbar
- Fahrerlaubnis für Bus und Lkw; Beantragung der Verlängerung der Geltungsdauer
- Fahrerlaubnis; Beantragung für begleitetes Fahren ab 17, Onlineantrag verfügbar
- Fahrlehrerprüfung; Beantragung der Zulassung, Onlineantrag verfügbar
- Fahrschulerlaubnis; Beantragung, Onlineantrag verfügbar
- Fahrschulzweigstellenerlaubnis; Beantragung, Onlineantrag verfügbar
- Ferien- oder Urlauberpatent für den Bodensee; Beantragung, Onlineantrag verfügbar
- Führerschein; Anordnung von Maßnahmen nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem (Punktesystem), Onlineantrag verfügbar
- Führerschein; Anordnung von Probezeitmaßnahmen, Onlineantrag verfügbar
- Führerschein; Beantragung der Fahrerlaubnis und der Erweiterung einer bestehenden Fahrerlaubnis, Onlineantrag verfügbar
- Führerschein; Beantragung der Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis, Onlineantrag verfügbar
- Führerschein; Beantragung der Umschreibung eines ausländischen Führerscheins, Onlineantrag verfügbar
- Führerschein; Beantragung des Umtausches, Onlineantrag verfügbar
- Führerschein; Beantragung einer Neuerteilung nach Entzug, Onlineantrag verfügbar
- Führerschein; Beantragung eines Ersatzes nach Verlust, bei Unbrauchbarkeit oder Diebstahl, Onlineantrag verfügbar
- Führerschein; Beantragung eines Internationalen Führerscheins
- Führerschein; Beantragung von Ausnahmen, die die Fahrerlaubnis betreffen, Onlineantrag verfügbar
- Führerschein; Beantragung wegen Ablauf der Gültigkeit, Onlineantrag verfügbar
- Führerschein; Einreichung von Eignungsnachweisen, Onlineantrag verfügbar
- Gefahrgutbeförderung; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung, Fahrwegbestimmung und sonstigem, Onlineantrag verfügbar
- Gewerblicher Güterkraftverkehr; Beantragung einer Erlaubnis, Onlineantrag verfügbar
- Großraum- und Schwertransporte; Beantragung einer Erlaubnis oder einer Ausnahmegenehmigung
- Kraftfahrzeug; Beantragung der Neuzulassung
- Kraftfahrzeug; Beantragung einer nationalen Einzelbetriebserlaubnis, Onlineantrag verfügbar
- Kraftfahrzeug; Informationen zur Fahrzeugzulassung, Onlineantrag verfügbar
- Kraftfahrzeug; Meldung von technischen Änderungen, Onlineantrag verfügbar
- Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines Ausfuhrkennzeichens, Onlineantrag verfügbar
- Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines E-Kennzeichens, Onlineantrag verfügbar
- Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines Ersatzes bei Diebstahl, Verlust oder Unleserlichkeit, Onlineantrag verfügbar
- Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines grünen Kennzeichens, Onlineantrag verfügbar
- Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens, Onlineantrag verfügbar
- Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines Saisonkennzeichens, Onlineantrag verfügbar
- Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung und Reservierung eines Wunschkennzeichens
- Kraftfahrzeugkennzeichen; Informationen, Onlineantrag verfügbar
- Kraftfahrzeugkennzeichen; Meldung bei Diebstahl, Verlust oder Fund, Onlineantrag verfügbar
- Kreisstraßen; Straßenbau, Onlineantrag verfügbar
- Landschaftspflegerischer Begleitplan in der Straßenplanung; Informationen über die Richtlinien zur Aufstellung, Onlineantrag verfügbar
- Leitungen im öffentlichen Straßengrund; Abschluss eines Gestattungs- oder Konzessionsvertrages, Onlineantrag verfügbar
- Lkw-Fahrverbot an Samstagen der Ferienreisezeit; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung, Onlineantrag verfügbar
- Lkw-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung, Onlineantrag verfügbar
- Parkausweis für Handwerker, Handelsvertreter oder sozialen Dienst; Beantragung, Onlineantrag verfügbar
- Rafting-Tour; Beantragung einer schifffahrtsrechtlichen Genehmigung und Anzeige, Onlineantrag verfügbar
- Straßenbenutzung; Beantragung einer Erlaubnis für eine Veranstaltung, Onlineantrag verfügbar
- Straßenbetriebsdienst; Durchführung, Onlineantrag verfügbar
- Straßennutzung; Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis für Kreis-, Gemeinde- oder Ortsdurchfahrtsstraßen
- Straßenverkehr; Beantragung einer Anordnung zur Baustellensicherung, Onlineantrag verfügbar
- Straßenverkehr; Mitwirkung bei der Verkehrsplanung, Onlineantrag verfügbar
- Straßenverkehr; Regelung des fließenden und des ruhenden Verkehrs, Verkehrsregelung durch Beschilderung
- Umweltplakette; Erwerb, Onlineantrag verfügbar
- Verkehrsprävention; Verkehrsaufklärung und -erziehung, Onlineantrag verfügbar
- Wasserfahrzeug auf dem Bodensee; Beantragung der Zulassung oder Registrierung, Onlineantrag verfügbar
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II; Beantragung der Änderung der Halterdaten
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II; Beantragung eines Ersatzes, Onlineantrag verfügbar
- Zulassungsstelle