Gesundheit

Leitung: Aktuell nicht besetzt

Bregenzer Straße 35
88131 Lindau (Bodensee)

Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA)

Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA - Heimaufsicht)

Vorrangige Aufgabe der Fachstelle Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) ist es, darauf hinzuwirken, dass die Interessen und Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner von Senioren- und Pflegeheimen sowie von Einrichtungen der Behinderten- und Eingliederungshilfe erkannt, beachtet und geschützt werden.

Wer ist die FQA?

Ein Multiprofessionelles Team aus:

  • Verwaltungsfachkräften,
  • Pflegefachkräften,
  • Fachkräften der Sozialen Arbeit und
  • gegebenenfalls weiteren Professionen wie Ärzte oder Hygieniker.

Was ist die Aufgabe der FQA?

Beratung aller Akteure und Überwachung der Träger in:

  • Stationären Pflegeeinrichtungen für Senioren,
  • besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe für volljährige Menschen mit Behinderung,
  • ambulant betreuten Wohngemeinschaften,
  • betreuten Wohngruppen und
  • stationäre Hospize.

Wer wird beraten?

Es werden alle Akteure in diesem Bereich beraten, darunter:

  • ältere und pflegebedürftige Menschen in Einrichtungen,
  • Menschen mit Behinderung in Einrichtungen,
  • Einrichtungsleiter und -träger,
  • Angehörige,
  • Bauträger und
  • alle sonstigen Akteure, die mit der Tätigkeit der FQA in Berührung kommen.

Wie nimmt die FQA ihre Aufgaben sonst noch wahr?

Entsprechend der Aufgabenstellungwerden durchgeführt:

  • wiederkehrender, unangemeldeter Prüfungen in den Einrichtungen im Landkreis Lindau (Bodensee) und/oder
  • anlassbezogener Überprüfungen von Beschwerdeinhalten,
  • Einholung von Stellungnahmen,
  • Organisation runder Tische
  • Bearbeiten von Beschwerden

Diese Aufzählung ist nicht abschließend.

Patienten- und Pflegebeauftragter

Daneben können Sie sich an den Patienten- und Pflegebeauftragten des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege wenden. Dieser ist Ansprechpartner für alle Belange Pflegebedürftiger, ihrer Angehörigen und der Pflegekräfte, wenn es um Missstände in der Pflege geht. Vertraulichkeit wird gewährleistet, personenbezogene Daten bleiben auf Wunsch außen vor. Der Pflegebeauftragte gibt dem Betroffenen eine kurze ergebnisorientierte Rückmeldung.

Liste der Senioren- und Pflegeheime

Einrichtungen der Eingliederungshilfe

Zuständig für 44 Dienstleistungen