Gebührenübersicht (bundesweit gültig ab 1. September 2023)
Ebenfalls zum 01. September 2023 tritt bundesweit eine Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) in Kraft.
Bei den aufgeführten Gebühren handelt es sich um die Grundgebühren. Zusätzliche Gebühren wie z.B. Wunschkennzeichen, Kennzeichenreservierung, Zuteilung neue Zulassungsbescheinigung, Klebesiegel, Gebühren des Kraftfahrtbundesamtes usw. sind in den oben genannten Gebühren nicht enthalten. Kfz-Zulassungsbehörden haben selbst keinen Einfluss auf die Erhebung / Festsetzung von Gebühren.
Folgende Gebühren ändern sich ab 1. September 2023:
Bisher: |
Neu: |
Online/I-KFZ |
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(Neu-) Zulassung, Änderung des Kennzeichens, Änderung des Betriebszeitraums beim Saisonkennzeichen, Wechsel der Kennzeichenart |
27,00 € |
30,00 € |
12,80 € |
Wiederzulassung nach Außerbetriebsetzung innerhalb desselben Zulassungsbezirks ohne Halterwechsel und gleichem Kennzeichen |
11,60 € |
23,00 € |
10,60 € |
Umschreibung innerhalb desselben Zulassungsbezirks bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens – Halterwechsel |
16,70 € |
24,20 € |
10,40 € |
Umschreibung innerhalb desselben Zulassungsbezirks und Zuteilung eines neuen Kennzeichens – Halterwechsel |
27,00 € |
26,20 € |
12,40 € |
Umschreibung aus einem andere Zulassungsbezirk und Zuteilung eines neuen Kennzeichens – mit und ohne Halterwechsel |
27,00 € |
27,10 € |
12,10 € |
Umschreibung aus einem anderen Zulassungsbezirk bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens – mit und ohne Halterwechsel |
16,70 € |
23,60 € |
9,90 € |
Außerbetriebsetzung innerhalb oder außerhalb des Zulassungsbezirks |
6,90 € |
15,90 € |
2,10 € |
Tageszulassung eines Fahrzeuges (Zulassung + Abmeldung) |
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45,90 € |
14,90 € |