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Wichtiger Hinweis zum Masernschutzgesetz

Wir möchten Sie auf das, seit  1. März 2020 geltenden Masernschutzgesetz aufmerksam machen. Es gilt für alle Personen, die nach dem 31. Dezember 1970 geboren wurden und in einem humanmedizinischen Beruf tätig sind (§ 20 IfSG i. V. m. § 23 IfSG)