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Änderung des Tierarzneimittelgesetzes - wichtige Informationsunterlagen

Seit  dem 1. Januar 2023 gelten neue gesetzliche Regelungen zur Meldepflicht und zum Antibiotika-Einsatz die Tierarten Rind, Schwein, Huhn und Pute ab einer bestimmten Bestandsuntergrenze betreffend.
Im Folgenden sind Informationsschreiben zu den verschiedenen Tierarten zu finden, die einen Überblick über die wichtigsten Änderungen geben:

Wichtiger Hinweis: bitte tätigen Sie ausschließlich Meldungen, wenn Sie unter die Meldungspflicht fallen (Bestandsuntergrenzen).
Bei Rückfragen können Sie sich gerne an die bayernweite Tierhalterhotline am LGL: 09131 6808 7777 wenden.

Kostenfreie Online-Veranstaltungen für Tierhaltende:

  • Milchkühe: 21.03.2023 20:00 Uhr in Kooperation mit dem AELF Wertingen
  • Schweine: 22.03.2023 20.00 Uhr in Kooperation mit dem AELF Wertingen
  • Allgemein: 29.03.2023 19:30 Uhr in Kooperation mit dem Bayerischen Bauernverband
  • Milchkühe: 30.03.2023 19:30 Uhr in Kooperation mit dem Bayerischen Bauernverband

Ob eine Anmeldung dafür notwendig ist und zu welcher Uhrzeit die Veranstaltungen stattfinden, prüfen Sie bitte auf der Internetseite der Regierung von Schwaben unter „Tierhaltende: Neues Tierarzneimittelgesetz à Veranstaltungen“. Auf dieser Internetseite finden Sie außerdem weitere wichtige Informationen und Links rund um das Thema neues Tierarzneimittelgesetz.

10.03.2023