Kriterien für Tätigkeit als Betreuender
Um die Tätigkeit als Betreuender ausüben zu können, müssen folgende Kriterien erfüllt sein
- Die persönliche Eignung
- Ein Nachweis über eine ausreichende Sachkunde (Kenntnisse im Bereich der Betreuung)
- Der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (Mindestversicherungssumme 250.000 Euro für jeden Versicherungsfall und von 1 Million Euro für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres)