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Kriterien für Tätigkeit als Betreuender

Um die Tätigkeit als Betreuender ausüben zu können, müssen folgende Kriterien erfüllt sein

  1. Die persönliche Eignung
  2. Ein Nachweis über eine ausreichende Sachkunde (Kenntnisse im Bereich der Betreuung)
  3. Der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (Mindestversicherungssumme 250.000 Euro für jeden Versicherungsfall und von 1 Million Euro für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres)