Antrag zur Registrierung
Für die Registrierung als beruflicher Betreuender muss ein schriftlicher Antrag bei der jeweils zuständigen Behörde (=Stammbehörde) gestellt werden. Gemäß §24 Absatz 3 BtOG ist über einen Antrag innerhalb von drei Monaten zu entscheiden. Die Frist beginnt mit Eingang der vollständigen Unterlagen.
Für den Antrag bitten wir Sie, das Antragsformular der Betreuungsbehörde des Landkreises Lindau (Bodensee) zu verwenden. Den Antrag können Sie per Post, per Fax oder elektronisch in der Betreuungsbehörde (Kontaktdaten siehe rechts) einreichen. Bitte beachten Sie, dass Sie Kopien von öffentlichen Dokumenten (z.B. Studien- oder Ausbildungszeugnis, Nachweise der Sachkunde) in beglaubigter Form einreichen.