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Schutzgebiete - Gestattungen in Schutzgebieten

In durch Rechtsverordnung festgelegten Schutzgebieten wie Verordnungen über

sind Verbote formuliert, die den Schutz des jeweiligen Gebietes gewährleisten sollen.

Von diesen Verboten können im Einzelfall u.a. dann Befreiungen erteilt werden, wenn dies mit dem Schutzzweck vereinbar ist.

Weiterhin legen die Schutzverordnungen fest, dass bestimmte Handlungen und Maßnahmen einer vorherigen Erlaubnis bedürften. Die Erlaubnis kann u.a. ebenfalls dann erteilt werden, wenn das Vorhaben bestimmte Voraussetzungen erfüllt.

Die Details sind in den jeweiligen Verordnungen geregelt.

Zuständig für entsprechende Entscheidungen in Naturschutzgebieten ist die Regierung von Schwaben
und für die entsprechenden Entscheidungen in allen anderen vorgenannten Schutzgebiete das Landratsamt.