Stell- und Parkplätze
Die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Lindau (Bodensee) betreut 18 Städte, Märkte und Gemeinden in baurechtlicher Hinsicht. Sie ist gleichzeitig untere Denkmalschutzbehörde. Die große Kreisstadt Lindau (Bodensee) hat eine eigenständige Baurechtsbehörde.
In Art. 47 der Bayerischen Bauordnung ist die Verpflichtung zum Nachweis von Stellplätzen für bestimmte Bauvorhaben geregelt.
Werden bauliche Anlagen errichtet oder geändert, bei denen ein Zu- und Abfahrtsverkehr zu erwarten ist, so sind Stellplätzein ausreichender Zahl und Größe und in geeigneter Beschaffenheit herzustellen.
Bei entsprechenden Bauanträgen ist ein Stellplatznachweis in schriftlicher (Berechnung des Bedarfs) und zeichnerischer (Darstellung im Lageplan) Form zu führen.
Der Bedarf ist anhand der Anlage zur Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen sowie über die Zahl der notwendigen Stellplätze (GaStellV) zu ermitteln.
Hat die Gemeinde eine Stellplatzsatzung erlassen, so ist die hier festgelegte Zahl der notwendigen Stellplätze maßgeblich.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei den Mitarbeitern des technischen Bauamtes.