Güterkraftverkehr
Gewerblichen Güterkraftverkehr betreibt, wer Güter für Dritte mit Kraftfahrzeugen gegen Entgelt befördert. Um selbständig derartige Verkehre durchführen zu können sind einige wesentliche Punkte zu beachten. Grundsätzlich benötigen alle Selbständigen eine Erlaubnis, die Güter mit Fahrzeugen über einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t (einschließlich Anhänger) zu befördern.
Sofern ein Unternehmen innerhalb der Europäischen Union grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr betreiben will, benötigt er eine EU-Lizenz. Die Voraussetzungen hierfür sind dieselben wie beim nationalen Güterkraftverkehr. Die Genehmigung erteilt ebenfalls diejenige untere Verkehrsbehörde, in deren Bezirk der Unternehmer seinen Sitz oder eine gerichtlich eingetragene Zweigniederlassung hat (z.B. das zuständige Landratsamt oder bei kreisfreien Städten das zuständige Ordnungsamt).
Erforderliche Unterlagen
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Ausgefülltes Antragsformular
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Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister (falls Eintragung besteht)
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Nachweis der Vertretungsberechtigung
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Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (für ALLE verantwortlichen Personen)
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Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit
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Nachweis der fachlichen Eignung (Prüfung bei der IHK)
Die Unterlagen dürfen nicht älter als drei Monate sein!
Gebühren
Gemeinschaftslizenz (EU-Verkehr) 150,00 € ; jede weitere Abschrift 40,00 €
Hinweis:
Seit dem 01.07.1998 gibt es keinen Unterschied mehr zwischen Nah- und Fernverkehr. Die Genehmigungen wurden durch EU-einheitliche Vordrucke ersetzt, bei denen lediglich zwischen dem Verkehr innerhalb und außerhalb der Bundesrepublik Deutschland entschieden wird.