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Lernförderung

Unter welchen Voraussetzungen wird diese Leistung gewährt?

Es ist ein Antrag und eine Bestätigung der Schule erforderlich, dass dort eine entsprechende Lernförderung nicht angeboten wird und die Förderung bzw. Nachhilfe zum Erreichen des Klassenziels notwendig ist.
 
Ausgeschlossen ist eine Übernahme der Kosten für das Erreichen einer besseren Schulartempfehlung (z.B. Übertritt in ein Gymnasium) oder die Verbesserung des Notenschnitts.

In welcher Höhe gibt es diese Leistung?

Übernahme der Kosten, sofern die Nachhilfe geeignet und angemessen ist.