Eintägige Ausflüge, mehrtägige Klassenfahrten
In welcher Höhe gibt es diese Leistung?
Es können die tatsächlich anfallenden Kosten für eintägige Ausflüge oder mehrtägige Klassenfahrten übernommen werden.
Voraussetzung ist, dass sie als Veranstaltung der Schule oder der Kindertagesstätte durchgeführt werden und sich im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen bewegen. Taschengeld für zusätzliche Ausgaben sowie private Ausrüstungsgegenstände (z. B. Rucksack, Jogginghose) werden nicht übernommen.