Direkt zu:

Eintägige Ausflüge, mehrtägige Klassenfahrten

In welcher Höhe gibt es diese Leistung?

Es können die tatsächlich anfallenden Kosten für eintägige Ausflüge oder mehrtägige Klassenfahrten übernommen werden.

Voraussetzung ist, dass sie als Veranstaltung der Schule oder der Kindertagesstätte durchgeführt werden und sich im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen bewegen. Taschengeld für zusätzliche Ausgaben sowie private Ausrüstungsgegenstände (z. B. Rucksack, Jogginghose) werden nicht übernommen.

Unter welchen Voraussetzungen wird diese Leistung gewährt?

Es ist ein  Antrag erforderlich, sowie eine Bestätigung der Schule / Kindertageseinrichtung über die Teilnahme, die Höhe der Kosten und über die Art und Dauer der Klassenfahrt.