Vereinspauschale
Durch die Vereinspauschale soll den Sportvereinen Unterstützung in der Bewältigung ihrer vielfältigen Aufgaben einerseits im personellen Bereich (Beschäftigung von Übungsleitern), andererseits im sachlichen Bereich der Bewirtschaftung (einschl. ggf. Anmietung) notwendiger Räume und Flächen oder ihrer Ausstattung mit Sport- oder Pflegegeräten gewährt werden.
Auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums des Innern für Sport und Integration finden Sie detaillierte Informationen zur Vereinspauschale.
Energiepreiszuschuss 2023 Sport- und Schützenvereine
Der Freistaat Bayern stellt mit dem Energiepreiszuschuss ab sofort 18 Millionen Euro für Sport- und Schützenvereine zur Verfügung. Mit der Gewährung sollen die Mehrkosten, die den Sport- und Schützenvereinen aufgrund der stark gestiegenen Energiepreise entstehen, abgemildert werden. Vereine, die im Jahr 2023 die Vereinspauschale beantragt haben, können den Energiepreiszuschuss zum 15. Mai 2023, beantragen. Anträge, die nach diesem Stichtag eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Der maximale Energiepreiszuschuss je Verein beträgt 80 Prozent der einfachen Vereinspauschale, die für das Jahr 2023 ausbezahlt wird.
Alle Informationen sowie das Antragsformular finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration.