Straßenausbaubeiträge
Neben der Beratung von Bürgern und Gemeinden sind wir in Streitfragen als Rechtsaufsichtsbehörde zur Entscheidung über Widersprüche gegen gemeindliche Straßenausbaubeitragsbescheide zuständig.
Der Straßenausbaubeitrag gehört zu den wichtigsten kommunalen Abgaben.
Die Gemeinde erhebt einen Straßenausbaubeitrag zur Deckung ihres Investitionsaufwands für die Verbesserung oder Erneuerung von Ortsstraßen und beschränkt-öffentlichen Wegen, soweit nicht ein Erschließungsbeitrag zu erheben ist.
Dabei erfasst sie die gesamten Kosten und legt sie nach einem bestimmten – in der Straßenausbaubeitragssatzung festgelegten Maßstab - auf die Grundstücke, die durch die verbesserten oder erneuerten Straßen oder Wege erschlossen werden, um.