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Immissionsschutz; Übermittlung von Informationen vor Änderungen eines störfallrelevanten Betriebsbereichs

Kurzbeschreibung

Sie möchten eine störfallrelevante Änderung an einem Betriebsbereich der oberen Klasse durchführen? Dann müssen Sie der zuständigen Behörde die erforderlichen Informationen zur Erstellung externer Alarm- und Gefahrenabwehrpläne vorab übermitteln. 

Beschreibung

Wenn Sie einen Betriebsbereich der oberen Klasse in Betrieb nehmen möchten, müssen sie der zuständigen Behörde die erforderlichen Informationen zur Erstellung externer Alarm- und Gefahrenabwehrpläne vorher übermitteln.
Die Informationen werden von der zuständigen Katastrophenschutzbehörde für die Erstellung von Notfallplänen benötigt.
 

Voraussetzungen

  • Sie sind Betreiber eines Betriebsbereichs der oberen Klasse 
  • Sie wollen eine störfallrelevante Änderung an Ihrem Betriebsbereich durchführen.
     

Verfahrensablauf

  • Sie reichen die erforderlichen Informationen bei der zuständigen Behörde ein.
  • Die zuständige Behörde nimmt Ihre Informationen entgegen und prüft sie.
  • Falls weitere Informationen benötigt werden, kommt die Behörde auf Sie zu.
     

Hinweise

Wenn Sie die Informationen nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig übermitteln, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.

Fristen

Die Informationen sind bis spätestens einen Monat vor Durchführung der störfallrelevanten Änderung am Betriebsbereich bei der zuständigen Behörde einzureichen.

Bearbeitungsdauer

Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.

Erforderliche Unterlagen

Erforderliche Unterlage/n

Erforderliche Informationen zur Erstellung externer Alarm- und Gefahrenpläne.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsbehelf

Keiner. Bei der Verwaltungsleistung handelt es sich um einen Realakt, gegen den kein Rechtsbehelf möglich ist.

Redaktionell verantwortlich

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz (siehe BayernPortal)
Stand: 20.01.2026

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