Katastrophenschutzfonds; Beantragung der Erstattung von Einsatzkosten zur Katastrophenbewältigung
Kurzbeschreibung
Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen zu den Einsatzkosten der Katastrophenabwehr und Bewältigung.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 29.04.2025
Stand: 29.04.2025
Online-Verfahren
- Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Regierung von Schwaben):
- Zuwendung zum Ausgleich von Einsatzkosten bei Katastrophen - Antrag für kreisfreie Gemeinden, Landkreise und Bezirke
Kreisfreie Gemeinden, Landkreise und Bezirke können die Zuwendung zum Ausgleich von Einsatzkosten im abwehrenden Katastrophenschutz online beantragen.