Kommunales Archiv; Informationen zur Archivpflege
Kurzbeschreibung
Die Gemeinden, Landkreise und Bezirke regeln die Archivierung der bei ihnen erwachsenen Unterlagen in eigener Zuständigkeit.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (siehe BayernPortal)
Stand: 20.08.2025
Stand: 20.08.2025
Hinweise
Landkreise und Bezirke, die keine eigenen Archive unterhalten, haben Unterlagen, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht mehr benötigen, dem zuständigen staatlichen Archiv zur Übernahme anzubieten.
