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Impfungen; Informationen und Durchführung durch Gesundheitsämter

Kurzbeschreibung

In der Regel werden die empfohlenen Impfungen von der niedergelassenen Ärzteschaft durchgeführt. Die Gesundheitsämter informieren über empfohlene Impfungen und bieten nachrangig (subsidiär) Standardimpfungen zur Schließung von Impflücken an.

Impfpasskontrollen

Impfpasskontrollen

Impfpasskontrollen führt das Gesundheitsamt anlässlich der Schuleingangsuntersuchung durch (Infektionsschutzgesetz § 34 Abs. 11). Darüber hinaus erfolgen Impfpasskontrollen bei verschiedenen Jahrgängen in den Schulen des Landkreises. Eltern erhalten Hinweise auf fehlende oder neu empfohlene Impfungen.

Rechtsgrundlage

§ 34 Abs. 11 Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) - Gesundheitliche Anforderungen, Mitwirkungspflichten, Aufgaben des Gesundheitsamtes

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)
Stand: 14.08.2024