Straßenbenutzung; Beantragung einer Erlaubnis für eine Veranstaltung
Kurzbeschreibung
Wenn Sie eine Veranstaltung auf einer Straße durchführen möchten, müssen Sie für die übermäßige Straßenbenutzung eine Erlaubnis beantragen.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 27.02.2023
Stand: 27.02.2023
Hinweise
Sofern die Veranstaltung als "Sport / Spiel" einzustufen ist (evtl. Fahrten mit Inline-Skates), ist dies nach § 31 StVO auf der Fahrbahn verboten. Im Zuge der Genehmigung der Gesamtveranstaltung kann auch eine Befreiung vom Fahrbahnbenutzungsverbot ausgesprochen werden.
Online Verfahren
- Regionale Ergänzungen (Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Lindau (Bodensee)):
- Antrag auf Erlaubnis einer Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund
Sie können eine Erlaubnis und einer verkehrsrechtlichen Anordnung zur Absicherung einer Veranstaltung gemäß § 29 Abs. 2 StVO online beantragen. - Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung für Treib- und Drückjagden gem. § 44 und 45 StVO
Sie können eine verkehrsrechtliche Anordnung für Treib- und Drückjagden gem. § 44 und 45 StVO online beantragen.