Energieausweis für Neubauten und Gebäudebestand; Informationen
Kurzbeschreibung
Die Kreisverwaltungsbehörden beantworten grundsätzliche Fragen der energetischen Sanierung und zu ausgebildeten Energieberatern vor Ort.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Stand: 18.08.2023
Stand: 18.08.2023