Heilberufe, Heilhilfsberufe (Gesundheitsdienst und Verbraucherschutzgesetz)
Anmeldung: Allgemeiner Heilpraktiker
Eine Anmeldung für die Erteilung zur Ausübung des allgemeinen Heilpraktikers für Oktober 2023 ist nicht mehr möglich.
Erforderliche Unterlagen und Kosten
Gesetzlich geregelte Heil- und Heilhilfsberufe
Die Angehörigen von gesetzlich geregelten Heil- und Heilhilfsberufen haben unverzüglich Beginn und Ende der selbstständigen Tätigkeit beim Landratsamt Lindau – Fachbereich Gesundheit anzuzeigen.
Hinweis: wir möchten Sie auf das, seit 01.03.2020 geltenden Masernschutzgesetz aufmerksam machen. Es gilt für alle Personen, die nach dem 31.12.1970 geboren wurden und in einem humanmedizinischen Beruf tätig sind (§ 20 IfSG i. V. m. § 23 IfSG)
Folgende Unterlagen sind hierzu notwendig:
- Erlaubnisurkunde zur Berechtigung der Ausübung der Tätigkeit bzw. Führen der Berufsbezeichnung (Kopie)
- Erfassungsbogen (bitte ausgefüllt an den Fachbereich Gesundheit schicken)
- Ärztliches Attest
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung (Kopie des Versicherungsscheins oder des Versicherungsvertrages)
Krankenpflegerische Tätigkeiten
Wer gegen Entgelt krankenpflegerische Tätigkeiten erbringt oder anbietet, hat ebenfalls unverzüglich Beginn und Ende der selbstständigen Tätigkeit dem Landratsamt Lindau – Fachbereich Gesundheit mitzuteilen.
Hinweis: wir möchten Sie auf das, seit 01.03.2020 geltenden Masernschutzgesetz aufmerksam machen. Es gilt für alle Personen, die nach dem 31.12.1970 geboren wurden und in einem humanmedizinischen Beruf tätig sind (§ 20 IfSG i. V. m. § 23 IfSG)
Folgende Unterlagen sind hierzu notwendig:
- Eine Erlaubnisurkunde über die Berechtigung zum Führen einer Heilberufsbezeichnung oder
- eine Beschreibung ihrer beruflichen Ausbildung zusammen mit einem Führungszeugnis und einem ärztlichen Zeugnis
- Erfassungsbogen (bitte ausgefüllt an den Fachbereich Gesundheit schicken)
Hinweis: das Führungszeugnis sowie das ärztliche Zeugnis dürfen nicht älter als drei Monate sein. - Ein ärztliches Attest
Wer im Rahmen einer Tätigkeit Pflegekräfte beschäftigt, hat dies ebenfalls unverzüglich dem Fachbereich Gesundheit mitzuteilen und die oben genannten Unterlagen vorzulegen.
Heilpraktiker
Erforderliche Unterlagen
Hinweis: wir möchten Sie auf das, seit 01.03.2020 geltenden Masernschutzgesetz aufmerksam machen. Es gilt für alle Personen, die nach dem 31.12.1970 geboren wurden und in einem humanmedizinischen Beruf tätig sind (§ 20 IfSG i. V. m. § 23 IfSG)
Die Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Bestallung ist mit folgenden Unterlagen zu beantragen (bitte komplett einreichen!):
- Antrag – (Seite 2 ist von der zuständigen Meldebehörde auszufüllen!)
- Geburtsurkunde
- Ein ärztliches Attest für die Anmeldung zur Heilpraktikerprüfung
- Ein amtliches Führungszeugnis, das nicht älter als 3 Monate sein darf. (Belegart 0)
- Eine Erklärung darüber, ob gegen Sie ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist.
- Ein Nachweis darüber, dass mindestens die Hauptschule erfolgreich abgeschlossen wurde.
- Ein kurz gefasster (tabellarischer) Lebenslauf
- Bei antragstellenden Angehörigen der Heil- und Heilhilfsberufe ist zusätzlich eine Kopie der Berufsbezeichnung den Unterlagen beizufügen.
Bei der Antragstellung muss außerdem angegeben werden, ob und ggf. bei welcher Behörde zuvor bereits eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz beantragt wurde.
Die Formblätter finden Sie rechts im Formularservice.
Gebühren
Neben den Gebühren für die Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz (ca. 210,00 €) bzw. Ablehnung (ca. 110,00 €) durch das Landratsamt Lindau (Bodensee), fallen auch Gebühren und Auslagen für die Überprüfung selbst an. Das Landratsamt Augsburg hat gemäß der Verordnung über die Benutzungsgebühren der Gesundheitsverwaltung (GGebO) in Verbindung mit dem Gebührenverzeichnis für die beim Gesundheitsamt des Landratsamtes Augsburg abgelegten Überprüfung folgende Gebühren festgesetzt:
- schriftliche Prüfung (dieser Betrag ist bereits vor der schriftlichen
Überprüfung zu entrichten): 250,00 € - mündliche Prüfung: 250,00 €
- Auslagen für Beisitzer: 60,00 bis 120,00 €
- Rücktritt, Nichtteilnahme, Terminabsage: 90,00 €
- Schmuckurkunde mit Siegel (auf Wunsch des Antragstellers): 40,00 €
Wer die mündliche Überprüfung bei der allgemeinen Heilpraktikererlaubnis und der Erlaubnis eingeschränkt auf dem Gebiet der Psychotherapie nicht bestanden hat, muss bei Wiederholung wieder an der schriftlichen Überprüfung teilnehmen. Auch die Gebühren werden erneut fällig.
Wer bei der eingeschränkten Erlaubnis auf dem Gebiet der Heilhilfsberufe die mündliche Überprüfung nicht bestanden hat, kann diese ebenfalls wiederholen. Bei einer Wiederholung der Kenntnisüberprüfung sind die Unterlagen neu einzureichen, auch werden die Gebühren erneut fällig.
Hinweis
Bürger der EU bedürfen nicht zwingend eines Wohnsitzes in der BRD. Sie sind aber verpflichtet, die geforderten Unterlagen (evtl. mit amtlicher Übersetzung) vorzulegen.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Landratsamt Augsburg
Sollten Sie darüber hinaus noch Rückfragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Formulare Heilpraktikererlaubnis