Änderung des Tierarzneimittelgesetzes - wichtige Informationsunterlagen
Seit dem 1. Januar 2023 gelten neue gesetzliche Regelungen zur Meldepflicht und zum Antibiotika-Einsatz die Tierarten Rind, Schwein, Huhn und Pute ab einer bestimmten Bestandsuntergrenze betreffend.
Im Folgenden sind Informationsschreiben zu den verschiedenen Tierarten zu finden, die einen Überblick über die wichtigsten Änderungen geben:
- Erstinformation zur geänderten Antibiotikadatenerfassung bei Rindern
- Erstinformation zur geänderten Antibiotikadatenerfassungbei Schweinen
- Erstinformation zur geänderten Antibiotikadatenerfassung bei Geflügel
Wichtiger Hinweis: bitte tätigen Sie ausschließlich Meldungen, wenn Sie unter die Meldungspflicht fallen (Bestandsuntergrenzen).
Bei Rückfragen können Sie sich gerne an die bayernweite Tierhalterhotline am LGL: 09131 6808 7777 wenden.
10.03.2023
