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Integrationskurse

Mit dem Zuwanderungsgesetz wurde erstmalig ein Mindestrahmen staatlicher Integrationsangebote geschaffen. Den Kern dieser staatlichen Integrationsangebote bildet der Integrationskurs, bestehend aus einem Sprachkurs und einem Orientierungskurs.

Ziel des Integrationskurses für Zuwanderinnen und Zuwanderer ist der Erwerb ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache und die Vermittlung von Alltagswissen. Dabei werden Kenntnisse der Rechtsordnung, der Kultur und der Geschichte in Deutschland, insbesondere auch der Werte des demokratischen Staatswesens der Bundesrepublik Deutschland und der Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit, Gleichberechtigung, Toleranz und Religionsfreiheit vermittelt. Die in den Integrationskursen erworbenen Kenntnisse erleichtern den Alltag in Deutschland und erhöhen die Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Darüber hinaus bietet die erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs weitere Vorteile, z. B. kann dadurch ein Einbürgerungsanspruch bereits nach sieben statt erst nach acht Jahren bestehen.

Was beinhaltet ein Integrationskurs

Ein Integrationskurs besteht aus:

  • einem Basis- und Aufbausprachkurs (600 Unterrichtsstunden) zur Vermittlung ausreichender deutscher Sprachkenntnisse
  • einem Orientierungskurs (100 Unterrichtsstunden) zur Vermittlung von Kenntnissen der Rechtsordnung, der Kultur und der Geschichte in Deutschland.

Um das Erlernen der deutschen Sprache möglichst individuell zu fördern, bestehen die Sprachkurse aus sechs Kursabschnitten mit unterschiedlichen Leistungsstufen.

Wer kann am Integrationskurs teilnehmen

Anspruch auf die einmalige Teilnahme an einem Integrationskurs haben folgende Personen

1. Ausländer, die sich dauerhaft im Bundesgebiet aufhalten und ihnen

1.1 erstmals eine Aufenthaltserlaubnis

      • zu Erwerbszwecken
      • zum Zweck des Familiennachzugs
      • aus humanitären Gründen
      • als langfristig Aufenthaltsberechtigte oder

1.2  ein Aufenthaltstitel nach §23 Abs. 2 oder Abs. 4 erteilt wird

2. Ausländer, die

2.1 eine Aufenthaltsgestattung (seit 01.01.23 unabhängig vom Herkunftsland)
2.2 eine Duldung nach §60a Absatz 2 Satz 3 oder
2.3 eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 oder § 25 Absatz besitzen.

3. Deutsche Staatsangehörige sowie Spätaussiedler ohne ausreichende Deutschkenntnisse  


EU-Bürger und Ausländer, die keinen Teilnahmeanspruch (mehr) haben, können ggf. im Rahmen verfügbarer Kursplätze auf Antrag zur Teilnahme zugelassen werden.

Ein Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs besteht u.a. nicht,
bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die eine schulische Ausbildung aufnehmen oder ihre bisherige Schullaufbahn in der Bundesrepublik Deutschland fortsetzen (siehe auch Schulpflicht in Bayern).


Weitere Informationen dazu finden Sie hier:

Merkblatt für bereits länger in Deutschland lebende Ausländerinnen und Ausländer, Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, Staatsangehörige eines EWR-Staates sowie deutsche Staatsangehörige ohne ausreichende Deutschkenntnisse
BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Ausländer mit Aufenthaltstitel ab 2005 - Merkblatt zum Antrag auf Zulassung zu einem Integrationskurs - 630.009n 

Informationen für Asylbewerber, Geduldete und Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25 Abs. 5 AufentG
BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Infothek - Merkblatt zum Integrationskurs für Asylbewerber, Geduldete und Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25 Abs. 5 AufentG - 630.121j

Informationen für EU-Bürger
BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - EU-Bürger

Informationen für Deutsche Staatsangehörige
BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Deutsche Staatsangehörige

Wie läuft der Integrationskurs ab

Vor Beginn des Integrationskurses führt der Kursträger einen Einstufungstest mit Ihnen durch. Das Ergebnis hilft ihm, zu entscheiden, mit welchem Kursabschnitt Sie beginnen sollten. Ziel des Integrationskurses ist es, dass Sie erfolgreich am Abschlusstest teilnehmen. Der Abschlusstest besteht aus zwei Prüfungen:

Haben Sie erfolgreich am Abschlusstest teilgenommen, erhalten Sie das »Zertifikat Integrationskurs«.

Was kostet die Teilnahme

Für teilnahmeberechtigte und teilnahmeverpflichtete Neuzugewanderte sowie teilnahmeverpflichtete, bereits länger in Deutschland lebende Ausländerinnen und Ausländer ist ein Betrag von 2,29 Euro pro Unterrichtsstunde, mit dem sie sich an den Kosten beteiligen müssen.

Nach erfolgreichem Abschluss des Integrationskurses besteht jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist die Möglichkeit, 50 Prozent der Summe des Eigenanteils zurück erstattet zu bekommen.
 
Das gleiche gilt auch für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger sowie Staatsangehörige eines EWR-Staates.

Bei vorliegendem Leistungsbezug (z.B. bei Jobcenter-Leistungen) wird auf Nachweis dem Antragstellenden eine Kostenbefreiung erteilt oder das Jobcenter verpflichtet seine Kunden direkt zu einem kostenlosen Integrationskurs.

Eine kostenlose Kursteilnahme besteht darüber hinaus für

  • Asylbewerberin oder Asylbewerber mit einer Aufenthaltsgestattung – unabhängig vom Herkunftsland
  • Geduldete mit einer Duldung gemäß § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG
  • Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG oder § 25 Abs. 5 AufenthG. 

Wo finden Integrationskurse im Landkreis Lindau (Bodensee) statt

Folgende Träger sind vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge anerkannter Sprachkursträger im Landkreis Lindau (Bodensee)und bieten an verschiedenen Standorten in Lindau und Lindenberg Integrationskurse an:

Welche Integrationskurse im Umkreis aktuell laufen und bald starten, können Sie bei Christine Schmidt, Tel.: 08382 270-645, christine.schmidt@landkreis-lindau.de oder direkt bei den Bildungsträgern erfragen.

Wie melde ich mich zu einem Integrationskurs an

Sobald Sie von der Ausländerbehörde, dem Jobcenter oder einer anderen berechtigten Stelle eine Verpflichtung oder Berechtigung zur Teilnahme an einem Integrationskurs erhalten oder eine Berechtigung benötigen, wenden Sie sich bitte an die Koordination der Integrationskurse. Diese wird Sie bei der Beantragung und bei Suche nach dem nächstmöglichen Integrationskursangebot gerne unterstützten.

Bei weitergehenden Fragen stehen Ihnen die Mitglieder des Beraternetzwerk Integration des Landkreises Lindau (Bodensee) zur Verfügung.

Formulare und Anträge

Weitere Informationen und hilfreiche Links