Impfungen; Informationen und Durchführung durch Gesundheitsämter

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Kurzbeschreibung

In der Regel werden die empfohlenen Impfungen von der niedergelassenen Ärzteschaft durchgeführt. Die Gesundheitsämter informieren über empfohlene Impfungen und bieten nachrangig (subsidiär) Standardimpfungen zur Schließung von Impflücken an.

2. Abschnitt

Impfpasskontrollen führt das Gesundheitsamt anlässlich der Schuleingangsuntersuchung durch (Infektionsschutzgesetz § 34 Abs. 11). Darüber hinaus erfolgen Impfpasskontrollen bei verschiedenen Jahrgängen in den Schulen des Landkreises. Eltern erhalten Hinweise auf fehlende oder neu empfohlene Impfungen.

Rechtsgrundlage

§ 34 Abs. 11 Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) - Gesundheitliche Anforderungen, Mitwirkungspflichten, Aufgaben des Gesundheitsamtes

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)
Stand: 09.04.2026

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Beschreibung

Das Gesundheitsamt informiert über empfohlene Impfungen. Es beantwortet Fragen über den Nutzen einer Impfung, die zu verhindernde Krankheit, mögliche Nebenwirkungen, Impfabstände, Impfalter und notwendige Auffrischungsimpfungen. Im Rahmen einer individuellen Impfberatung kann das gelbe Impfbuch vorgelegt werden. Je nach örtlichen Möglichkeiten gibt es ergänzende digitale Angebote durch das Gesundheitsamt.

Lediglich nachrangig zu den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten führt das Gesundheitsamt im Einzelfall bei Bedarf auch Impfungen zur Schließung von Impflücken durch.

Voraussetzungen

Für die Information zu empfohlenen Impfungen:

  • Keine

Für die Impfung:

  • Bereitschaft zur Impfung
  • Impffähigkeit
  • Einwilligung der Sorgeberechtigten

 

Erforderliche Unterlagen

  • Für die Beratung zu empfohlenen Impfungen:
    Dokumentation der durchgeführten Impfungen (z. B. gelbes Impfbuch)
  • Für die Impfung:
    Impfbuch und Einverständniserklärung

Kosten

Im Einzelfall durch Gesundheitsämter durchgeführte Schutzimpfungen sind für die geimpften Personen in der Regel kostenlos.

Rechtsgrundlagen