Apotheken; Arzneimittel- und apothekenrechtliche Überwachung

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Kurzbeschreibung

Die Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter, kreisfreie Städte) sind zuständig für die arzneimittel- und apothekenrechtliche Überwachung der öffentlichen Apotheken. Sie bedienen sich hierzu ehrenamtlicher Pharmazieräte.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)
Stand: 02.09.2026

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