Amtsärztliche Untersuchungen und medizinische Gutachten; Beauftragung
Medizinische Begutachtung im Landkreis Lindau
Untersuchung/Begutachtung nach dem Betreuungsgesetz
Für das Vormundschaftsgericht nehmen wir in unserem Gutachten Stellung, ob die für Sie angeregte Betreuung aus ärztlicher Sicht erforderlich ist oder nicht.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
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Personalausweis
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Ärztliche Befunde soweit vorhanden (keine Röntgenbilder)
Gebühren werden von uns nicht erhoben.
Untersuchung/Begutachtung bei Dienstunfall (nur Beamte)
Auftraggeber: DienstunfallfürsorgeBitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
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Personalausweis
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Aktuelle ärztliche Befunde soweit vorhanden (keine Röntgenbilder)
Gebühren werden für Bayerische Beamte nicht erhoben.
Untersuchung/Begutachtung bei Zweifeln an der Fahreignung (Führerschein)
Auftraggeber: Führerscheinstelle
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
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Personalausweis
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Aktuelle ärztliche Befunde soweit vorhanden (keine Röntgenbilder)
Gebühren: 90,00 €
Untersuchung/Begutachtung bei Einstellungen nach dem Beamtenrecht
Auftraggeber: z.B. Regierung, Ministerium, Kommune
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
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Personalausweis
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Untersuchungsauftrag der Behörde
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Impfpass (nur Bewerber/-innen für das Lehramt an Schulen)
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Aktuelle ärztliche Befunde soweit vorhanden (keine Röntgenbilder)
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Gegebenenfalls Schwerbehindertenausweis
Gebühren: Bayerische Behörden übernehmen die Kosten für bayerische Beamtenanwärter/-innen, ansonsten 60,00 €
Untersuchung für die Beihilfestelle (Heilkur, Sanatoriumsbehandlung, Mutter-Kind-Kur)
Das Gutachten wird für die Beihilfestelle erstellt.Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Attest Ihres behandelnden Arztes über die Notwendigkeit der Heilkur/Sanatoriumsbehandlung/Mutter-Kind-Kur
- Ärztliche Befunde sofern vorhanden (keine Röntgenbilder)
Gebühren: 35,00 € zuzüglich bei Mutter-Kind-Kur 12,00 € je Kind
Wie bekommen Sie einen Termin?
Die Wartezeit bis zu einem Termin beträgt in der Regel ein bis zwei Wochen. Bei Terminwünschen versuchen wir Ihnen entgegenzukommen. Bitte lassen Sie uns rechtzeitig wissen, wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können. Nach unentschuldigtem Versäumen eines Termins geben wir den Untersuchungsauftrag an den Auftraggeber zurück.
Anmeldung unter der Telefonnummer: 08382 270-620
Wer trägt die Kosten der Untersuchung?
Die Kosten der Untersuchung trägt im Allgemeinen der Auftraggeber. Anderenfalls weisen wir Sie auf entstehende Kosten, auch von Zusatzgutachten, hin.
Wie läuft die Untersuchung ab?
Sie werden von einem in der Begutachtung geschulten und erfahrenen Arzt zu Ihrem jetzigen Befinden und zu Ihrer medizinischen Vorgeschichte befragt. Gegebenenfalls werden mitgebrachte ärztliche Berichte besprochen und in der Regel schließt sich eine körperliche Untersuchung an. Die Dauer der Untersuchung beträgt 30 bis 60 Minuten. Im Normalfall entstehen keine Wartezeiten.
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Online-Verfahren
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Voraussetzungen
Medizinische Gutachten und Zeugnisse werden u.a. in folgenden Fällen erstellt:
- in dienstrechtlichen Angelegenheiten (z.B. gesundheitliche Eignung bei Beamtenbewerberinnen oder -bewerbern, Dienstunfähigkeit) im Auftrag des Dienstherrn
- zu Beihilfefragestellungen
- im Rahmen von Unfallfürsorge
- im Rahmen von Sozialhilfegutachten
- im Rahmen einer schulärztlichen Begutachtung (z.B. krankheitsbedingten Prüfungsversäumnisse, angeordnete Attestpflicht)
Beschreibung
Der amtsärztliche Dienst führt ein breites Spektrum an Untersuchungen und Begutachtungen durch.
Verfahrensablauf
Auftraggeber sind in der Regel Ämter, Behörden und vergleichbare Einrichtungen. Im Einzelfall können sich auch Privatpersonen direkt an den amtsärztlichen Dienst wenden.
Einen Untersuchungstermin erhält man in der Regel nur bei Vorliegen eines schriftlichen Untersuchungsauftrages.
Die mitgebrachten und bei der Untersuchung erhobenen Befundunterlagen verbleiben im Gesundheitsamt und unterliegen der üblichen Schweigepflicht.
Der Auftraggeber erhält ein objektives medizinisches Gutachten. Bei speziellen Fragestellungen z.B. auf dem Gebiet der Psychiatrie oder Orthopädie können weitere Fachärztinnen und -ärzte hinzugezogen werden.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass ggf. ausgefüllter Fragebogen zur Krankengeschichte (Formblatt „Beurteilungsgrundlage“)
- Vorhandene eigene ärztliche Unterlagen (Befundberichte, Krankenhausentlassberichte, Röntgenbefunde, Laborbefunde, EKG u.ä.) soweit diese für die Beantwortung der Fragestellung relevant sind
- Schwerbehindertenausweis/Bescheid des Versorgungsamts
Kosten
Die Kosten werden in der Regel vom Auftraggeber übernommen. Sie richten sich nach der Gebührenordnung für das Gesundheitswesen und sind im Betrag abhängig von der Leistung.
Bei der Beurteilung der Prüfungsunfähigkeit müssen die Kosten vom Bewerber übernommen werden.
Rechtsgrundlagen
- Art. 8 Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienstgesetz - GDG)
Gutachten, Zeugnisse, Bescheinigungen - § 20 Schulordnung für schulartübergreifende Regelungen an Schulen in Bayern (Bayerische Schulordnung – BaySchO)
- Zeugnisse der Behörden für Gesundheit, Veterinärwesen, Ernährung und Verbraucherschutz in dienstrechtlichen Angelegenheiten und im Rahmen des Tarifrechts für den öffentlichen Dienst; Vollzug der Verordnung über die Benutzungsgebühren der Gesundheitsverwaltung (Gesundheitszeugnisseverwaltungsvorschrift – GesZVV)