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Заява на соціальні виплати

Beantragung von Sozialleistungen

Mittellose Geflüchtete aus der Ukraine können, nachdem sie ihren Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde Lindau (Bodensee) beantragt haben und eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt bekommen haben, Grundsicherung nach dem SBG II beim Jobcenter stellen.

Die Auszahlung der Leistung läuft wie folgt ab:

Diese kann zum einen auf ein Bankkonto zum anderen in bar erfolgen. Das Bankkonto muss nicht auf den Namen des Geflüchteten laufen, möglich ist auch die Angabe eines Bankkontos der Familie oder von Freunden. Soweit kein Bankkonto vorhanden ist, wird die Leistung in bar ausgezahlt.

Unter der E-Mail-Adresse Jobcenter-LK-Lindau@jobcenter-ge.de werden alle Fragen zu Sozialleistungen beantwortet.