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Infektionsschutzgesetz (IfSG) - Masernschutzgesetz

Masernschutzgesetz

Das Masernschutzgesetz (§20 IfSG) dient dem Schutz der Bevölkerung vor Masern.

Durch das Gesetz soll der Impfschutz dort erhöht werden, wo eine Masernübertragung sehr schnell stattfinden kann, wenn nicht genügend Personen gegen Masern geschützt sind. Vor allem sollen Kinder in Kindertagesstätten oder Horten, Schulen und anderen Gemeinschaftseinrichtungen wirksam gegen Masern geschützt werden.

Das Gesetz gilt für alle nach 1970 geborenen Personen, die mindestens 1 Jahr alt sind.

Im Arbeitsleben betrifft es folgende Personengruppen:

  1. Arbeitnehmer in Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäuser, Pflegeheimen und Arztpraxen
  2. Personen die in Gemeinschaftseinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften tätig sind

Mehr Informationen zum Masernschutzgesetz finden Sie unter: www.masernschutz.de 

Quelle Text: www.impfen-info.de