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Dezentrale Unterbringung

Für die reguläre Unterbringung von Asylsuchenden während der Dauer des Asylverfahrens betreibt die Regierung von Schwaben im Landkreis Lindau (Bodensee) derzeit zwei Gemeinschaftsunterkünfte. Seit Herbst 2013 nimmt auch der Landkreis Lindau (Bodensee) am System der „dezentralen Unterbringung“ von Asylsuchenden teil. Das Landratsamt mietet zur Erfüllung dieser Aufgabe Bestandsimmobilien (Wohnungen oder Häuser) oder neu errichtete Modulbauten (mit Wohnungsaufteilung) an. Dies ermöglicht den Menschen ein Leben in eigenen Bereichen und vermeidet viele Anlässe für ethnische oder kulturelle Konflikte.

Derzeit werden keine neuen Immobilien vom Landkreis angemietet. Wer sich dennoch über die Bereitstellung von Wohnraum informieren möchte, wendet sich bitte an die in der rechten Randspalte aufgeführten Ansprechpartner.