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Реєстрація

Registrierung

In Deutschland müssen geflüchtete Personen bundesweit einheitlich registriert werden. Dafür gibt es spezielle Erfassungsterminals (PIK-Stationen), die in der Regel in den Landkreisen nicht zur Verfügung stehen. Geflüchtete, die hier im Landkreis ankommen, müssen daher zwingend in Augsburg erfasst werden. Aufgrund der hohen Anzahl an Geflüchteten wurde entschieden, diese Registrierung so bald als möglich durchzuführen – jedoch nicht zwingend unverzüglich.
Daher erfolgt aktuell eine Registrierung / Anmeldung wie folgt:

  1. Заява на дозвіл на проживання та роботу / Beantragung einer Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis im Ausländeramt des Landratsamtes Lindau (Bodensee), Bregenzer Straße 33 in Lindau (Terminvereinbarung notwendig):
    Jeder Geflüchtete, der eine Aufenthalts- und eine Arbeitserlaubnis benötigt, muss einen Termin beim Ausländeramt vereinbaren.
    Das Ausländeramt ist für eine Terminvereinbarung telefonisch (08382 270-400) oder per E-Mail (auslaenderamt@landkreis-lindau.de) erreichbar.        
    Будь ласка, візьміть з собою на прийом: документи, що посвідчують особу, та біометричну фотографію / Bitte zum Termin unbedingt mitbringen: Ausweispapiere und biometrisches Foto.
    Unter folgendem Link können Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen:  https://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-de/service/aufenthaltserlaubnis#/ 

  2. Реєстрація через уряд Швабії / Registrierung über die Regierung von Schwaben in Augsburg (Terminvereinbarung notwendig)
    Sobald eine Registrierung im Ausländerzentralregister über die Ausländerbehörde erfolgt ist, müssen sich die geflüchteten Personen zusätzlich zwingend in Augsburg erfassen lassen.
    Die Regierung von Schwaben bittet um Anmledung über folgende E-Mailadresse: Registrierungsanmeldung-ukraine@reg-schw.bayern.de