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08.07.2022

Knapp 200 Menschen wurden 2020 und 2021 im Landkreis eingebürgert +++ Landrat Elmar Stegmann heißt neue Bundesbürger willkommen

Lindau (Bodensee) – Nachdem im vergangenen Jahr aufgrund der Pandemie keine Feierstunde für neue Bundesbürger stattgefunden hat, konnte Landrat Elmar Stegmann heuer nun zum neunten Mal bei der offiziellen Einbürgerungsfeier des Landkreises Menschen aus vielen Nationen willkommen heißen. 199 Menschen aus dem Landkreis haben in 2020 / 2021 die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen. 102 Menschen sind männlich und 96 weiblich und 21 unter 18 Jahren. Sie kommen aus der ganzen Welt aus insgesamt 50 verschiedenen Ländern.  Der größte Teil kommt aus Rumänien, der Türkei und Italien. Ich freue mich sehr, dass Sie den Landkreis Lindau als Ihre Heimat gewählt haben. Im Namen aller Bürgerinnen und Bürger begrüße ich Sie nochmals auf das Herzlichste in unserer Gemeinschaft“, so der Landrat in seiner Festrede. Während der Feierlichkeiten hat der Landrat außerdem zwei Menschen direkt eingebürgert: Frau Zeinab Ibrahim aus dem Libanon und Frau Bianca-Iaela-Madalina Gürtler aus Rumänien.

„Eine Einbürgerung ist für jeden Einzelnen ein großer Schritt. Er zeigt, dass man sich für eine Zukunft in Deutschland entschieden hat und auch bereit ist, sich hier einzubringen“, so der Landrat. Er ermutigte gemeinsam mit dem Vorsitzenden des Integrationsbeirats Paolo Mura die Menschen, sich im politischen und gesellschaftlichen Leben zu engagieren. „Ehrenamtliches Engagement bietet eine große Chance sich noch besser zu integrieren und sein Leben aktiv zu gestalten“, so Mura.

Hintergrundinformation:

Ein Ausländer, der in Deutschland lebt, hat unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch, eingebürgert zu werden. Kriterien für die sogenannte Anspruchseinbürgerung sind unter anderem ein mindestens achtjähriger rechtmäßiger und gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland, ausreichende Kenntnisse in der deutschen Sprache, die selbständige Sicherung des Lebensunterhalts, keine größeren Verurteilungen und in der Regel ein bestandener Einbürgerungstest (falls nicht eine deutsche Schule besucht wurde).