Wahl der Jugendschöffen für die Arbeitsperiode 2024 bis 2028
Im Frühjahr 2023 steht im Landkreis Lindau (Bodensee) wieder die Wahl der Jugendschöffen beim Amtsgericht Lindau bzw. Landgericht Kempten für die Arbeitsperiode vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028 an.
Das Schöffenamt stellt in unserer Gesellschaft und der Rechtspflege ein wichtiges Ehrenamt dar, das persönliches Engagement, Lebenserfahrung und Belastbarkeit voraussetzt. Der für die Aufnahme in die Vorschlagsliste zuständige Jugendhilfeausschuss des Landkreises soll bei der Erstellung der Vorschlagsliste nach Möglichkeit geeignete Personen aus allen Kreisen der Bevölkerung berücksichtigen, insbesondere erzieherisch befähigte und in der Jugenderziehung erfahrene Menschen. Hierfür kommen insbesondere auch Eltern und Ausbildungsleiter in Betracht. Jugendschöffe kann nur werden, wer Deutscher und zu Beginn der Amtsperiode mindestens 25 Jahre ist und das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Jugendschöffen kommen pro Jahr an ca. 6 Sitzungstagen zum Einsatz, bei urlaubs- oder krankheitsbedingter Verhinderung kommen Ersatzschöffen zum Einsatz.
Bewerbungen und Vorschläge für das Jugendschöffenamt können bis Freitag, 17. März 2023 beim Fachbereich Jugend und Familie - Jugendamt - des Landkreises Lindau (Bodensee), Bregenzer Straße 33, 88131 Lindau (Bodensee) eingereicht werden. Die einzureichenden Unterlagen müssen Angaben zum Familiennamen (eventuell auch Geburtsnamen), Vornamen, Familienstand, Geburtsdatum und –ort, in der Wohnsitzgemeinde wohnhaft seit, Beruf, Staatsangehörigkeit, Adresse, kurze Angabe über erzieherische Befähigung und Erfahrung in der Jugenderziehung und ggf. Angaben zu früheren Schöffentätigkeiten (Wahlperiode) enthalten. Im Folgenden finden Sie das Bewerbungsformular:
Bewerbung zur Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Jugendschöffenwahl 2023
Gerne können mit dem oben stehenden Dokument auch geeignete Personen durch Dritte vorgeschlagen werden. Sofern geeignete Personen von Dritten vorgeschlagen werden, erhalten diese im Anschluss den Bewerbungsbogen zugesandt, damit u.a. die persönlichen Daten erhoben werden können und der eigene Wille zur Bewerbung bekundet und dokumentiert wird.
Der Jugendhilfeausschuss wird voraussichtlich am Montag, 17. April 2023 in öffentlicher Sitzung die Vorschlagsliste erstellen. Die Vorschlagsliste wird nach der Sitzung des Jugendhilfeausschusses eine Woche lang im Landratsamt öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt werden. Der Zeitpunkt der Auslegung wird vorher öffentlich bekannt gemacht.
Die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen werden durch einen unabhängigen Wahlausschuss gewählt. Diejenigen Personen, die bis Ende Dezember keine Benachrichtigung von ihrer Wahl zur Jugendschöffin bzw. zum Jugendschöffen erhalten haben, müssen davon ausgehen, dass sie nicht gewählt worden sind.