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Lebensmittelüberwachung; Durchführung von Betriebs- und Produktkontrollen

Kurzbeschreibung

Die amtliche Lebensmittelüberwachung kontrolliert, ob Lebensmittelunternehmen die rechtlichen Vorgaben zum Schutz der Verbraucher einhalten und ihrer Verpflichtung nachkommen, nur sichere Lebensmittel an Verbraucher abzugeben.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 28.04.2025

Hinweise

Bei Verbraucherbeschwerden ist eine schnelle Meldung an die amtliche Lebensmittelüberwachung sowie eine Aufbewahrung des betreffenden Produkts zielführend.