Bayerische Bezahlkarte für Asylbewerberinnen und Asylbewerber
Die wichtigsten Fakten zur Bayerischen Bezahlkarte für Asylbewerberinnen und Asylbewerber finden Sie hier.
Grundsätzlich sind mit der Karte keine Überweisungen möglich und auch keine online-Käufe. Sofern Überweisungen zwingend erforderlich sind, können diese nach entsprechender Beantragung beim Landratsamt zugelassen werden. Wenn Überweisungen notwendig sind, muss dies mit der Angabe, des betroffenen Empfängers, der IBAN, BIC und einer Begründung, weshalb die Überweisung dorthin erfolgen soll, beantragt werden. Notwendigen Überweisungen können beispielsweise solche an Schulen, Kindergärten, Rechtsanwälte, Sportvereine o. Ä. sein.
Wo kann ich die Bezahlkarte sperren (z. B. bei Verlust der Karte)?
Über die telefonische Sperrhotline 116 116 oder online über meine.bezahlkarte.eu oder die App.
Weitere Informationen in verschiedenen Sprachen gibt es hier.