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Schulrecht

Schulrecht

Das Schulrecht beinhaltet den Vollzug des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG). Die staatliche Schulaufsicht obliegt bei öffentlichen Volksschulen den Schulämtern. Das Schulamt ist aufgeteilt in einen rechtlichen und einen fachlichen Teil. Das Landratsamt Lindau (Bodensee) ist dabei für die rechtlichen Angelegenheiten zuständig. Es ist insbesondere Widerspruchsbehörde bei Gastschulverhältnissen.

Das Staatliche Schulamt in den Landkreisen Oberallgäu und Lindau (Bodensee) sowie in der Stadt Kempten (Allgäu)

Das Schulamt wird von einer Doppelspitze geleitet:

  • dem fachlichen Leiter einerseits, zu dessen Aufgaben alle Angelegenheiten vorwiegend fachlich-pädagogischer Natur an den Volksschulen gehören
  • dem rechtlichen Leiter andererseits, zu dessen Aufgaben alle Angelegenheiten vorwiegend rechtlicher Natur gehören (z.B. Widerspruchsverfahren, Angelegenheiten der Disziplinarordnung, Ahndung von Ordnungswidrigkeiten z.B. durch Verhängung von Bußgeld wegen Verstoß gegen die Schulpflicht)

Rechtlicher Leiter des staatlichen Schulamtes für den Landkreis Lindau (Bodensee):

Telefon: 08382 270-100
Fax: 08382 270-77100
Raum: 204
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Ständiger Vertreter des rechtlichen Leiters:

Telefon: 08382 270-300
Fax: 08382 270-77 300
Raum: 311
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Sachbearbeiter:

Telefon: 08382 270-211
Fax: 08382 270-253
Raum: 206
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Fachlicher Leiter des staatlichen Schulamtes:

Telefon: 08323 / 9667 05
Fax: 08323 / 9667 99
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Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Staatlichen Schulamtes