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Patentprüfung

Durchführung der Theorieprüfung

  1. Die Prüfung erfolgt im Multiple-Choice-Verfahren (Ankreuzsystem)
  2. Die Prüfungsfragen beziehen sich auf folgende Gebiete; die Punktebewertung ist wie folgt
    festgelegt:
    Tabelle Prüfungsfragen / Punktebewertung

Für die Beantwortung der Prüfungsfragen stehen folgende Zeiten zur Verfügung:

Allgemeiner Teil: 60 Minuten, Segelfragen: 20 Minuten

Die Prüfung ist bestanden, wenn die vorgeschriebenen Mindestpunktzahlen in allen Fachgebieten erreicht werden; ein Punkteausgleich innerhalb der einzelnen Prüfungsgebiete ist nicht möglich.
Die Verwendung unerlaubter Hilfsmittel sowie Gespräche mit dem Nebensitzer führen automatisch zum Ausschluss aus der Prüfung.

Zur Vorbereitung auf die Prüfung werden der Text der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung und die im Buchhandel aufgelegten Fachbücher empfohlen

Durchführung der praktischen Prüfungen

Allgemeines

Die praktischen Prüfungen sind auf patentpflichtigen und zugelassenen Booten jener Kategorie abzulegen, für welche das Schifferpatent erworben werden soll.
Das Prüfungsboot ist vom Bewerber zu stellen. Es muss ausreichend Platz für mindestens 3 Personen bieten. Die Prüfung wird nur in Begleitung eines Patentinhabers als verantwortlichem Schiffsführer abgenommen. Anleitende oder unterstützende Maßnahmen die dem Zweck der Prüfung zuwiderlaufen, führen zum Abbruch der Prüfung.

Bewertung der praktischen Prüfungen

Zum Bestehen der Prüfung ist es erforderlich, dass der Bewerber zur praktischen Anwendung, der zur sicheren Führung eines Sportbootes erforderlichen Kenntnisse, fähig ist. Ergibt die Prüfung, dass er die vorgeschriebenen Manöver und Fertigkeiten nicht beherrscht, so gilt die Prüfung als nicht bestanden.

Praktische Motorbootprüfung

  1. Anlegen Backbord und Anlegen Steuerbord
    Diese Manöver können sowohl an einer Kaimauer, an einem Steg, einem Pfahl als auch einem anderen Schiff erfolgen. Für diese Manöver haben Sie je 2 Versuche.
  2. Ablegen über Steuerbord und über Backbord
    Das Ablegemanöver wird wie folgt gefahren: "Kurzes vorwärts Eindampfen", rückwärts Absetzen, vorwärts Wegfahren.
  3. "Mann über Bord" - Manöver
    Bei diesem Manöver wird verlangt, dass beim Überbordgehen des Ringes das Getriebe ausgekuppelt und das Heck weg gedreht wird. Um den Ring wieder aufzunehmen, ist gegen den Wind oder Strömung anzufahren. Der Ring muss mit der Hand aufgenommen werden, bei hochbordigen Schiffen kann der Bootshaken zugelassen werden. Für dieses Manöver haben Sie zwei Versuche, einer muss ausreichend sein.
  4. Weitere Manöver
    Kursfahren; Wenden auf engem Raum; Allgemeines Verhalten im Verkehr; Rückwärtsfahren mit Richtungsänderungen; Ankermanöver; Einfahren in einen freien Liegeplatz (Box); Anlegen einer Rettungsweste; Anlegen eines Sicherheitsgurtes (Lifebelt).
  5. Knoten
    Von jedem Prüfungsbewerber werden folgende Knoten geprüft:
    Palstek; Webleinstek; Roringstek; Schotstek; doppelter Schotstek; Kreuzknoten; Achtknoten; Belegen an einer Klampe; Knoten sind ein wesentlicher Bestandteil der Prüfung. Wer keine ausreichenden Knotenkenntnisse hat, kann die Prüfung nicht bestehen.
  6. Zusatzprüfung Navigation
    Da die Zusatzprüfung Navigation keinen Teil des Bodenseeschifferpatentes darstellt, wird diese Prüfung nicht in das Patent eingetragen.
    Die Abnahme kann nur auf einem geeigneten Motorboot erfolgen und darf nur in Verbindung mit der praktischen Motorbootprüfung abgenommen werden.
    Peilkompass, Bodenseekarte, Zirkel, Lifebelt ect., sind am Prüfungstag vom Prüfling mitzubringen. Die Zusatzprüfung Navigation wird nur auf Antrag des Prüflings abgenommen und dient zur späteren Befreiung von der praktischen Prüfung für den Sportbootführerschein See. Über die erfolgreich abgelegte Navigationsprüfung wird bei Patentausstellung eine Bescheinigung erstellt und dem Patent beigelegt.
    Sollte die praktische Motorbootprüfung vor unserem Amt bereits ohne Navigation abgelegt worden sein, so kann der Navigationsteil nicht mehr nachgeholt werden. Bei Nichtbestehen kann später keine Bescheinigung ausgestellt werden. Das Nichtbestehen der Zusatzprüfung hat keine Auswirkung für die Prüfung zum Bodenseeschifferpatent der Kategorie A.

Praktische Segelprüfung

  1. Allgemeines
    Die praktische Segelprüfung für die Kategorie D kann nur durchgeführt werden, wenn ausreichend Wind vorhanden ist, d.h. es muss ausreichende Fahrt im Schiff sein, um die Prüfungsmanöver durchzuführen. Gegebenenfalls muss die Prüfung abgebrochen werden.
  2. "Mann über Bord" Manöver
    Es werden jeweils ein Manöver mit Q-Wende und eines mit Halse gefahren. Für jedes Manöver haben Sie zwei Versuche, einer muß ausreichend sein. (Sie müssen den Ring mit der Hand - oder bei hochbordigen Schiffen mit dem Bootshaken aufnehmen können).
    Das Schiff sollte daher stehen. Bei einem Manöver wird ein Totalaufschießer gefahren. Die Manöver können aus verschiedenen Kursen eingeleitet werden.
  3. Zusätzliche Manöver
    Fahren verschiedener Kurse; Vorwindkurs mit Schiften; Beidrehen; Ankermanöver; Segel setzen; Segel bergen; Reffen unter Fahrt; Segel wechseln;
  4. Knoten
    Von jedem Prüfungsbewerber werden folgende Knoten geprüft:
    Palstek; Webleinstek; Roringstek; Schotstek; doppelter Schotstek; Kreuzknoten; Achtknoten; Belegen an einer Klampe; Knoten sind ein wesentlicher Bestandteil der Prüfung. Wer keine ausreichenden Knotenkenntnisse hat, kann die Prüfung nicht bestehen. Klare Kommandosprache bei allen Manövern

Anmeldung zu einer theoretischen oder praktischen Prüfung

Alle Prüfungen finden im Dienstgebäude des Landratsamtes Lindau Bodensee,

Bregenzer Straße 35, im Sitzungssaal 3. Obergeschoß, Zimmer 332 statt. Beginn 9:00 Uhr.

Zur theoretischen Prüfung unbedingt Schreibzeug, Nachweis über bezahlte Prüfungsgebühr und den Personalausweis mitbringen.