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Führerschein; Beantragung eines Internationalen Führerscheins

Kurzbeschreibung

Für viele Länder außerhalb der Europäischen Union benötigen Sie einen Internationalen Führerschein.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 31.03.2023

Voraussetzungen

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • EU- oder EWR-Fahrerlaubnis nach einem ab 01.01.1999 zu verwendenden Muster (Kartenführerschein), oder Nachweis einer ausländischen Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen gemäß § 29 FeV
  • Beim Internationalen Führerschein nach dem Wiener Übereinkommen: ordentlicher Wohnsitz in Deutschland (an mindestens 185 Tagen im Jahr) oder Wohnsitz in einem Staat, der keine Vertragspartei dieses Übereinkommens ist.