Schlachttier- und Fleischuntersuchung; Durchführung
Kurzbeschreibung
Durch die Schlachttier- und Fleischuntersuchung soll sichergestellt werden, dass nur genusstaugliches Fleisch in den Verkehr gelangt.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 21.02.2023
Stand: 21.02.2023